Monday, July 10, 2017

Bundespolizei ermittelt gegen Nigerianer und Syrer

Die Bundespolizei hat am Sonntag (9. Juli) zwei Nigerianer in Gewahrsam genommen und Ermittlungen gegen sie eingeleitet. Beide waren von einem Landsmann mit einem Pkw eingeschleust worden. Das Trio wurde in der Kontrollstelle auf der A 93 bei Kiefersfelden gestoppt. Einen Tag zuvor hielten Rosenheimer Schleierfahnder einen Syrer auf der A 8 an. Der Mann hatte mit seinem Wagen vier Landsleute illegal ins Land gebracht. Inzwischen befindet er sich in München im Gefängnis. Im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten drei Insassen eines in Deutschland zugelassenen Autos. Der Fahrer, ein 41-jähriger nigerianischer Staatsangehöriger, wies sich mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung aus. Seine Mitfahrer, 32 und 43 Jahre alt, legten den Beamten zwar ebenfalls gültige Papiere vor, jedoch stellte sich schnell heraus, dass diese Dokumente nicht auf die zwei Afrikaner ausgestellt waren. Alle drei Personen wurden festgenommen. Der Fahrzeugführer wird der Schleuserei beschuldigt. Seine Begleiter stehen jeweils im Verdacht, fremde Ausweispapiere missbraucht zu haben und unerlaubt eingereist zu sein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Fahrer die Heimreise antreten. Er hat in Niederbayern einen festen Wohnsitz und muss mit einem Strafverfahren rechnen. Die Geschleusten werden Deutschland voraussichtlich schon bald wieder verlassen müssen. Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim stoppten auf der Autobahn in Richtung München nahe Irschenberg ein Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen. Der Fahrer, ein Syrer mit deutscher Aufenthaltserlaubnis, beförderte vier Landsleute, die keine Papiere mitführten. Bei der Kontrolle erkannten die Fahnder außerdem, dass der 28-jährige Fahrzeugführer eine verfälschte syrische Fahrerlaubnis und die Fälschung eines internationalen Führerscheins ausgehändigt hatte. Ersten Erkenntnissen zufolge ist er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Während die vier syrischen Mitfahrer von der Rosenheimer Bundespolizei an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet wurden, musste der Fahrer trotz festen Wohnsitzes in Südwestfalen auf Anordnung des Münchner Amtsgerichts die Untersuchungshaft antreten. Ihm wird das Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/3681141

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