Tuesday, August 29, 2017

Ermittlungen gegen deutsch-türkischen Familienclan wegen Verdachts der Geldwäsche und Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele 15 Wohn- und Geschäftsräume im Saarland durchsucht

Beamte von Zoll und Polizei haben insgesamt 15 Wohn- und Geschäftsräume in Saarbrücken (8), Großrosseln (4), Rilchingen, Saarlouis und Dillingen durchsucht. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nancy ermittelt die "Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe" von Zollfahndung und Landespolizeipräsidium gegen insgesamt acht Tatverdächtige (deutsch/türkische Staatsangehörigkeit) - sechs Männer und zwei Frauen - im Alter von 22 bis 44 Jahren aus dem Raum Saarbrücken wegen Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Tabakläden, dem Betrieb von Spielcasinos sowie der Veranstaltung unerlaubter Glückspiele. Hauptbeschuldigte sind zwei 43 und 44 Jahre alte Brüder aus Saarbrücken. Sichergestellt wurden neben schriftlichen Unterlagen und digitalen Datenträger neun Spielautomaten, Bargeld in fünfstelliger Höhe sowie mehrere Säcke mit Münzgeld und als Zufallsfunde zwei Schusswaffen, eine Mauser Kaliber 7,65 mit 17 Schuss Munition und eine Bernardelli, Kaliber 22 LR. Eine Geldwäscheverdachtsmeldung einer Bank führte die Ermittler im Frühjahr 2016 auf die Spur der beiden Brüder. Es konnten für das Gewerbe untypisch hohe Bargeldeinzahlungen festgestellt werden. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass in Deutschland versteuerte Tabakwaren, über zwei im saarländischen Nassweiler gelegene Zigarettenläden sowie einem Bistro, an französische Kunden im größeren Stil verkauft beziehungsweise ausgeliefert wurden. Die aus diesen Geschäften resultierenden Einnahmen flossen den Ermittlungen zufolge über Bareinzahlungen sowie teilweise auch über französische Konten auf die Konten der von den Beschuldigten betriebenen Tabakläden, um so die tatsächliche Herkunft zu verschleiern. Darüber hinaus besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen Veranstaltung unerlaubter Glückspiele, indem der 43-jährige Beschuldigte ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Glücksspiele im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft veranstaltete und unerlaubt Sportwetten-Automaten aufstellte. "Um die Ermittlungen mit den französischen Behörden optimal zu gewährleisen, haben wir eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (Joint Investigation Team -JIT-) mit der Zollfahndung Metz gegründet. Diese beruht auf dem Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen innerhalb der EU (Übereinkommen Neapel II)", sagt Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. "Die Aufgabe unserer Spezialisten von Zoll und Polizei besteht nun darin, die sichergestellten Beweismittel im Detail auszuwerten, so dass wir gerichtsverwertbare Beweise für die einzelnen Verdachtsgründe erlangen", so Schmidt weiter. An dem Einsatz waren insgesamt 85 Beamte beteiligt, neben deutschen auch französische Zollfahnder sowie Beamte des Hauptzollamts Saarbrücken und der Saarländischen Polizei.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116258/3721271

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