Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Brandanschlags
auf die Israelitische Kultusgemeinde am 13. Februar 1970 in München
mangels weiterer erfolgversprechender Ermittlungsansätze gemäß § 170
Abs. 2 StPO eingestellt. Im Ergebnis haben die wiederaufgenommenen
Ermittlungen keine Aufklärung der Tat erbracht.
Im Einzelnen:
1.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 16. August 2013
zusammen mit dem Verfahren wegen des Brandanschlags auf das Wohnhaus des
ehemaligen Amtsgerichtsrats Dr. Weitl von der Staatsanwaltschaft
München I übernommen. Anlass hierfür war ein Artikel des
Nachrichtenmagazins "FOCUS" vom 30. März 2013, dem neue
Ermittlungsansätze zu entnehmen waren. Darin behauptete eine anonyme
Person, gemeinsam mit zwei namentlich benannten Mitgliedern der früheren
linksextremistischen Gruppierung "Tupamaros München" den Brandanschlag
auf das Wohnhaus von Dr. Weitl begangen zu haben. Zudem wurde in dem
Artikel die Verbindung eines der beiden namentlich benannten
Linksextremisten zu dem Anschlag auf die Israelitische Kultusgemeinde
behauptet.
2. Nach dem Ergebnis der wiederaufgenommenen
Ermittlungen bleibt das Motiv für die Tatbegehung weiterhin unklar. Es
sind zwar Indizien vorhanden, die für eine Tatbegehung aus dem
linksextremistischen Bereich sprechen. Die vorhandenen Verdachtsmomente
reichen jedoch für einen konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte
Person oder Gruppierung nicht aus. Die in dem Artikel des
Nachrichtenmagazins "FOCUS" behauptete Verbindung zu einem namentlich
benannten Mitglied der "Tupamaros München" erwies sich als nicht
belastbar. Die Vernehmung weiterer ehemaliger Mitglieder der "Tupamaros
München" führte ebenfalls nicht weiter. Auch die Auswertung der im
Staatsarchiv noch vorhandenen und beigezogenen Akten mit Bezug zu den
"Tupamaros München" und zu dem Brandanschlag auf die Israelitische
Kultusgemeinde brachten ebenso wie die Verfahrensakten der
Staatsanwaltschaft München I keine weiterführenden Ermittlungsansätze.
Die Untersuchungen konzentrierten sich aber nicht allein auf den
linksextremistischen Phänomenbereich. Vielmehr wurden alle ernstlich in
Betracht kommenden Motivlagen, namentlich der rechtsextremistische
Phänomenbereich, einbezogen. Auch insoweit liegen aber derzeit keine
weiteren Ermittlungsansätze vor.
Bereits im Oktober 2017 hatte
die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Brandanschlages vom
23. Februar 1970 auf das Wohnhaus den ehemaligen Amtsgerichtsrats Dr.
Weitl gemäß § 170 StPO eingestellt. Die Ermittlungen richteten sich
gegen vier namentlich bekannte Mitglieder der "Tupamaros München", die
an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. Der Tatverdacht hat sich im
Ergebnis jedoch nicht erhärten lassen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3796428
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