Sunday, December 10, 2017

Türken in Deutschland: Rechtswidrige doppelte Staats-Angehörigkeiten

Inzwischen ist der Öffentlichkeit bekanntgeworden, daß viele Türken, die zur Erlangung oder zur Fortsetzung der deutschen Staatsbürgerschaft auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet hatten, sich ohne Wissen der deutschen Behörden heimlich die türkische Staatsbürgerschaft (wieder) beschafft haben.
Da die deutschen Behörden an diesen Vorgängen nicht beteiligt sind, erfahren sie davon im Einzelfall nichts. Diese Unkenntnis ist deshalb von Bedeutung, weil solche Personen in dem Moment, in welchem sie auf ihren Antrag die türkische Staatsbürgerschaft zurückerwerben, nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch wieder verlieren.
Die Folge davon ist, daß in Deutschland Zehntausende (evtl. sogar Hundertausende) Türken leben, die in den Wählerlisten für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen eingetragen sind, obwohl sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzen, also auch nicht mehr wahlberechtigt sind. 50.000 solcher Fälle hatte die türkische Regierung bereits bis 2004 zugegeben, wobei keine Namen den deutschen Behörden genannt wurden.
Wenn solche „scheindeutschen“ Türken an Wahlen teilnehmen, machen sie sich strafbar: Ihnen droht Gefängnis bis zu fünf Jahren. Das gleiche gilt unter Umständen auch für Wahlleiter, die im Bewußtsein generell fehlerhafter Wählerlisten das Ergebnis einer Wahl zwangsläufig unrichtig verkünden.
Es liegt nahe anzunehmen, daß an allen Wahlen der letzten Jahre solche Scheindeutschen mitgewählt und somit Wahlergebnisse rechtswidrig beeinflußt haben.
Warum sowohl der Bundestag als auch die Bundesregierung entgegen des Wahlprüfungsgesetzes hier nichts oder nur wenig unternimmt, ist ein Skandal.
Für die diesjährige österreichische Parlamentswahl gab es dort erstens eine große öffentliche Debatte zu diesem Thema und zweitens unternahm die Regierung in Wien (wegen des öffentlichen Druckes) einiges, um einem – nicht nur denkbaren – Wahlbetrug vorzubeugen. So wurden etwa eingebürgerte Österreicher angeschrieben und ihnen die Rechtslage erläutert, was eine der Ursachen für eine auffallend niedrigere Wahlbeteiligung in diesem Jahr bei den eingebürgerten Österreichern gewesen sein konnte.
Dieses insgesamt illoyale Verhalten vieler „Neubürger“ beweist zunächst, daß diese sich entgegen ihrer eigenen Bekundung keineswegs mit Deutschland identifizieren, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft nur zum Zweck des Erwerbes äußerer Vorteile und politischer Einflußnahme erworben haben.
Wer nach der Einbürgerung heimlich die türkische Staatsangehörigkeit wieder erwirbt, demonstriert, welchem Staat er sich innerlich zugehörig fühlt.
Völkerrechtlich skandalös ist das Verhalten des türkischen Staates: Er arbeitet seit Jahren mit eingebürgerten früheren türkischen Staatsangehörigen zusammen, um die deutschen Rechtsvorschriften zu unterlaufen und über das Wahlrecht im türkischen Interesse Einfluß auf die politischen Verhältnisse in Deutschland zu nehmen. Dadurch wird der deutsche demokratische Staat in noch nie dagewesener Weise unterminiert.
Wenn die Türkei solchen Türken, die zum Zwecke des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft ihr gegenüber soeben auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, einige Zeit später als „Deutschen“ die türkische Staatsbürgerschaft auf Antrag wiedergewährt, so weiß sie genau, was hier abläuft. Sie handelt vorsätzlich.
Im Hinblick darauf, daß Deutschland und die Türkei diplomatische Beziehungen unterhalten, müßte selbstverständlich der türkische Staat die deutschen Behörden über solche Rückbürgerungen sofort und lückenlos unterrichten, die Bundesregierung müßte ein entsprechendes Verfahren sicherstellen.
Durch diese Deutschland gegenüber geradezu feindselige türkische Konspiration wird unsere gesamte demokratische Grundordnung in Frage gestellt:
Alle Wählerlisten in Bund, Ländern und Gemeinden, in welchen solche „deutschen Neubürger“ enthalten sind, sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch.
Hier muß die Bundesregierung durch eine – sowohl gesellschaftliche als auch parlamentarische – Debatte gezwungen werden, diese mittlerweile langjährigen Mißstände abzuschaffen. Darüber hinaus müssen harte diplomatische Schritte gegenüber der Türkei ergriffen werden, um deren – allen völkerrechtlichen Regeln widersprechendes – Verhalten gegenüber Deutschland abzustellen.
Randbemerkung (David Berger): Wir haben hier offensichtlich ein ähnlich skandalöses Verhalten der Zuständigen vorliegen, wie ich es vor einigen Monaten bei der Aktion „VoteBuddy“ aufdecken konnte.
Der Bundeswahlleiter versprach daraufhin schnelles Handeln, davon war aber nichts zu bemerken. Stattdessen wurde PP von Facebook auf einmal mit einem Shadowban belegt und die kriminelle Seite ist nach wie vor online. Dazu folgenden Beitrag: Herr Bundeswahlleiter, die skandalöse Internetseite „VoteBuddy“ ist immer noch online.
https://philosophia-perennis.com/2017/12/10/tuerken-in-deutschland-rechtswidrige-doppelte-staats-angehoerigkeiten/

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