Wednesday, June 06, 2018

Deutsche Kuscheljustiz will milderes Urteil: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Bonner Siegauen-Vergewaltiger auf

Er hatte eine Studentin und ihren Freund in der Bonner Siegaue mit einer Macheten ähnlichen Säge überfallen. Eric X. bedrohte die beiden Camper und raubte sie aus. Schließlich drängte der 31-jährige Ghanaerdie junge Frau aus dem Zelt und fiel über sie her. Nur durch ihren Mut und Besonnenheit überlebte die Studentin das Martyrium in der Nacht zum 2. April 2017.
Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, weil der Freund des Opfers während der Vergewaltigung im Zelt ausharren musste.  Nach kurzer Fahndung fasste die Polizeiden Täter. Vergangenen Oktober verurteilte ihn das Bonner Landgericht zu elfeinhalb Jahren Haft wegen räuberischer Erpressung und schwerer Vergewaltigung. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurückverwiesen.In der Begründung führt der 2. BGH-Senat Rechtsfehler für eine Neuauflage des Prozesses an. Im Kern rügen die Bundesrichter die unzureichende Beurteilung der Frage, in wie weit der Vergewaltiger zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen sei. Der psychiatrische Gutachter hatte seinerzeit zwar den Angeklagten für voll schuldfähig erklärt, ihm allerdings auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Zudem wollte der Sachverständige eine schwere seelische Abartigkeit nicht ausschließen.
Nach Ansicht des BGH wurde dieser Widerspruch im Urteil nicht schlüssig aufgelöst. „Mangels Darstellung, welche Auffälligkeiten der Persönlichkeit des Angeklagten in die Gesamtschau zur Annahme der schweren anderen seelischen Abartigkeit eingeflossen sind“, so der Beschluss, „ist dem Senat die Prüfung verwehrt, ob der Ablauf der Tat den uneingeschränkten Erhalt der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten belegt und den Rückschluss auf dessen intakte psychische Funktionen während der Tatbegehung ermöglicht“.
In einer Pressemitteilung betonten die Karlsruher Richter, dass sie von der Schuld des Verurteilten überzeugt sind. In der Wiederauflage müsse die neue Strafkammer „die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erneut prüfen und das Strafmaß festlegen“.
https://www.focus.de/panorama/welt/er-wurde-zu-elfeinhalb-jahren-haft-verurteilt-bundesgerichtshof-hebt-urteil-gegen-bonner-siegauen-vergewaltiger-auf_id_9047666.html?fbc=fb-shares%3FSThisFB

No comments: