Sunday, June 03, 2018

Nach Flensburg: taz in der Täter/Opfer-Umkehr

Am vergangenen Mittwoch ereignete sich in einem Intercity in Flensburg ein Zwischenfall, bei dem eine 22 Jahre alte Polizistin von einem Mann mit einem Küchenmesser angegriffen wurde. Die junge Polizistin schoss zweimal auf den Angreifer eritreischer Herkunft, wobei dieser tödlich verletzt wurde.
Die taz titelt zu dem Vorfall affektiert: „Ein Schuss und viele Fragen“. Ob sich das Blatt wegen eines deutschen Getöteten auch so ins Zeug gelegt hätte? Polemisch führt das Blatt aus, dass es sich bei dem getöteten Angreifer um eine Person mit Migrationshintergrund handelte, der sich legal in Deutschland aufhalten würde. Als ob das für den Geschehensablauf relevant wäre.
Anklagend wird hier darüber berichtet, dass der Sachverhalt vielleicht doch anders gewesen sein könnte, als zuerst allerorts dargestellt. Die Gewerkschaft der Polizei und die Junge Union kommen ebenfalls nicht gut weg, da diese das Handeln der im Krankenhaus liegenden Polizeibeamtin positiv bewertet haben. Die Polizistin hätte nicht helfend im Zug eingegriffen, sondern wäre („nur“) selbst das Angriffsziel des Eritreers gewesen.
Immerhin räumt die taz ein, dass der „Schutzsuchende“ die junge Polizistin mit einem Küchenmesser angegriffen und verletzt habe. Generös wird eingestanden, „Klar: Wer mit einem Messer angegriffen wird, darf sich wehren.“ Donnerwetter!
Als die Polizeibeamtin angegriffen und verletzt wurde, so der zitierte Polizeibericht, schrie sie um Hilfe. Was die taz ausblendet, kein Opfer ist verpflichtet eine schimpfliche Flucht anzutreten („Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“) und dabei um Hilfe zu rufen. Im Übrigen auch keine bewaffnete Polizeibeamtin. Dass sie trotzdem lautstark auf ihre Notlage durch Hilfeschreie aufmerksam machte, ist ihr mehr als hoch anzurechnen und zeugt von einem unbändigen Deeskalationswillen, um das Schlimmste abzuwenden. Als ein hinzukommender Fahrgast der jungen Frau helfen wollte, soll er vom „Geflüchteten“ zu Boden gestochen worden sein, auch sein Arm wurde gebrochen. Der Tatbestand eines Verbrechens war sowieso schon längst erfüllt. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand lag damit eine gegenwärtigeGefahr für Leib und Leben für gleich mehrere Personen vor. Das konnte den Einsatz der Schusswaffe aus meiner Sicht nicht nur rechtfertigten, sondern auch erforderlich machen, um den lebensgefährlichen Angriff wirksam zu beenden.
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/flensburg-taz-taeter-opfer-umkehr/

No comments: