Thursday, July 19, 2018

Festnahme eines mutmaßlichen Werbers um Mitglieder oder Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. Juli 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2018
den 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen Esmail A. A.
in Sachsen durch Spezialkräfte der Bundespolizei festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Zeitgleich erfolgten in Sachsen Ermittlungsmaßnahmen gegen eine weitere Beschuldigte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in zwei Fällen um Mitglieder oder Unterstützer für die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) geworben zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2, § 129b StGB) und in fünf Fällen Gewaltdarstellungen öffentlich zugänglich gemacht und vorrätig gehalten zu haben, um sie zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (§ 131 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 3 StGB), wobei er hierbei in vier Fällen sowie in 21 weiteren Fällen gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zuwider handelte (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 VereinsG). Darüber hinaus steht er im Verdacht, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB)
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte bezeichnete sich selbst als "Medientätiger" und stellte in dieser Funktion seit September 2017 zahlreiche Propagandaveröffentlichungen der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) sowie eigene Äußerungen mit Bezug zum IS in öffentlich zugängliche Chatgruppen des Messengerdienstes WhatsApp ein, die er teilweise selbst als Administrator betrieb und von ihm als "Nachrichtenagentur" bezeichnet worden waren. Zwei Veröffentlichungen enthielten konkrete Handlungsanweisungen, wie eine Beteiligung am IS erfolgen sollte. Darüber hinaus machte der Beschuldigte umfangreiche Bild- und Videodateien, die Propagandamaterial des IS mit grausamen Folter- und Hinrichtungsszenen von Gefangenen des IS sowie Kennzeichen der Vereinigung IS enthielten, über öffentlich zugängliche WhatsApp-Gruppen einer Vielzahl von Personen zugänglich.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4012435

No comments: