Wednesday, August 15, 2018

Gefährder muss nach Deutschland zurückgeholt werden

Der nach Tunesien abgeschobene, mutmaßliche Leibwächter von Oama Bin Laden muss nach Deutschland zurückgeholt werden.
Gefährder muss nach Deutschland zurückgeholt werden
Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster – die Stadt Bochum hatte sich gegen die Rückholung des als Gefährders eingestuften Islamisten  Sami A. gewehrt. Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz beschlossen, die Stadt Bochum kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einschalten und Verfassungsbedenken ins Feld führen.


Foto: Nebenstelle des OVG Münster (Foto: By STBR (Picture self-taken) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC BY-SA 2.5  (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5)], via Wikimedia Commons)

https://haolam.de/artikel_34751.html

No comments: