Wednesday, September 19, 2018

Mit dem Siegauen-Vergewaltiger soll erneut ein „Flüchtling“ mildernde Umstände bekommen

Wird auch der „schutzsuchende“ Eric X. von der deutschen Justiz geschützt? In erster Instanz war der Ghanaer im Oktober 2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Doch das Urteil gegen den brutalen Vergewaltiger von der Siegaue wurde jetzt teilweise aufgehoben. Kein Einzelfall – wie ein Blick in andere Urteile offenbart. Der BGH hatte eine mögliche psychische Störung beim Täter moniert, die ihn schuldunfähig gemacht haben könnte. Aber dies soll bei der Tatausführung keine Rolle gespielt haben, hatte es seinerzeit im Urteil geheißen. Jetzt spielt sie plötzlich doch eine Rolle. Eric X. soll an einer „dissozialen Persönlichkeitsstörung“ leiden und sei daher vermindert schuldfähig. „Wir müssen eine neue Strafe finden“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff am Dienstag beim zweiten Prozess vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts. Der Angeklagte erschien in Handschellen und Fußfesseln. Er gilt als sehr gewalttätig. Außerdem hatte er im Februar seine Zelle in Brand gesteckt, so dass er sich Brandverletzungen zuzog. Verbände im Nacken und an den Armen zeugen davon. Der damals 31-jährige abgelehnte Asylforderer aus Ghana war im April 2017 brutal über eine 23-jährige Studentin aus Süddeutschland hergefallen, die in der Siegaue bei Geislar mit ihrem Freund im Zelt übernachtete. Er schlitzte das Zelt mit einer Astsäge auf und vergewaltigte dann die junge Frau. Zunächst hatte er Geld gefordert. Mit sechs Euro Beute war er jedoch nicht zufrieden, auch nicht mit der Lautsprecherbox. Dann forderte er die Frau auf, herauszukommen, immer mit der Astsäge im Anschlag. Die Studentin ergab sich dem Vergewaltiger, aus Todesangst, aber auch, um beide zu retten. Ihr Freund hatte im Zelt einen Notruf abgesetzt, der Täter wurde gefasst.
https://www.journalistenwatch.com/2018/09/19/mit-siegauen-vergewaltiger/

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