Monday, October 15, 2018

München: Mit über 100 Personen im Boot von der Türkei nach Italien - Teure Familienschleusung endet mit Grenzkontrolle - Fahrer in Haft

Am Sonntag (14. Oktober) hat das Amtsgericht in Rosenheim die Untersuchungshaft eines Afghanen angeordnet. Der 20-Jährige war von der Bundespolizei auf der Inntalautobahn festgenommen worden. Er wird beschuldigt, sechs Iraker in einem nicht versicherten Auto mit fünf Sitzplätzen gegen Bezahlung illegal über die Grenze gebracht zu haben. Bei den Geschleusten, die sich nicht ausweisen konnten, handelt es sich um eine irakische Familie mit kurdischer Abstammung. Neben dem Fahrer befanden sich vier Kinder im Alter von einem, drei, sieben und zwölf Jahren zusammen mit der 31-jährigen Mutter und dem 37-jährigen Vater in dem Wagen. Die erforderlichen Kindersitze waren nicht vorhanden. Das jüngste Kind musste hinten auf dem Schoß des Vaters liegen. Den Nachweis einer Pflichtversicherung für das Fahrzeug mit italienischen Nummernschildern konnte der afghanische Fahrzeugführer, der in Italien registriert ist, nicht erbringen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten auch noch eine kleinere Menge Haschisch. Nach ersten Ermittlungen handelt es sich bei der auf der A93 beendeten Fahrt um die letzte Etappe einer organisierten Schleusung, die 14.500 Dollar gekostet haben soll. Der Beförderung von Italien nach Deutschland, die 800 Euro gekostet habe, sei Angaben des geschleusten Familienvaters zufolge eine Bootsfahrt mit über 100 Personen von der Türkei zum italienischen Festland vorausgegangen. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde die Familie an eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge weitergeleitet. Den mutmaßlichen Schleuser lieferte die Rosenheimer Bundespolizei in ein Gefängnis ein. Auf richterliche Anordnung hin, hatte er die Untersuchungshaft anzutreten. Der Afghane wird sich voraussichtlich schon bald wegen Einschleusens von Ausländern, der illegalen Einfuhr von Drogen, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der unzulässigen Beförderung verantworten müssen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4088370

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