Friday, November 16, 2018

Syrer in Kassel wegen terroristischer Aktivitäten festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (15. November 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom gleichen Tag den 32-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamed A. G. in Kassel durch Beamte des Polizeipräsidiums Nordhessen festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB). Zudem wurde seine Wohnung durchsucht. In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Mohamed A. G. schloss sich im August 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" als Kämpfer an. Bis Mitte 2015 nahm er auf Seiten dieser Terrororganisation an mehreren Gefechten teil. Zudem befehligte er unter anderem eine Einheit von Kämpfern, die Wach- und Schutzdienste verrichtete. Der Beschuldigte wurde noch gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4117899

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