Monday, December 22, 2008

Genießen Sie Weihnachten und Chanukka! So lange Sie es dürfen

Henryk M. Broder
In einem Gutachten über die “Anwendung der Scharia in Deutschland”, das vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages am 16. Dezember veröffentlicht wurde, geht es um die Kompatibilität der Scharia mit den deutschen Gesetzen. Zwar wird über eine mögliche Einführung der Scharia noch immer diskutiert, die Praxis ist der Theorie jedoch um mindestens eine Schleierlänge voraus. Im Sozialrecht wird die Scharia inzwischen praktiziert: Im Ausland wirksam geschlossene Mehrehen begründen auch in der Bundesrepublik einen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Auch “die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit” entsprechend Artikel 4 GG. Sie glauben es nicht? Schauen Sie hier:
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