Friday, June 26, 2009

Sozialgericht anerkennt Sonderrechte für Türken - sie dürfen Hartz-IV-Gelder ins Ausland verschieben

Offenbar im Zuge der «Liechtensteinaffäre» war das Nürnberger Hauptzollamt in den Besitz von Datenträgern gelangt, aus denen sich Geldflüsse zwischen hier lebenden Ausländern und Banken in ihren Heimatländern ergaben. Ein Datenabgleich führte die Ermittler zu 73 «Stütze-Empfängern» in Mittelfranken, gegen die auch die Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt. Es waren meist Türken. Ein Beispiel: Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die Bundesagentur für Arbeit dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31.000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort recht. Andere Türken verschoben bis zu 160.000 Euro und zwar als Sozialhilfeempfänger. Das Gericht entschied nun: Das alles sei als "kulturelle Besonderheit" der Türken zu "respektieren" und voll in Ordnung (Quelle: NZ 26. Juni 2009).
akte-islam.de

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