Thursday, February 16, 2006

Zweite Erklärung der Georg-Weerth-Gesellschaft Köln zu den Repressionen

Strafverfahren eröffnet - Sperrung der Website aufgehoben
Zweite Erklärung der Georg-Weerth-Gesellschaft Köln zu den Repressionen wegen der satirischen Darstellung des »Propheten« Mohammed

Georg-Weerth-Gesellschaft, 15. Februar 2006

Wir hatten in unserer ersten Erklärung beschrieben, auf welche Weise die staatlichen Organe uns die Islam-Kritik verbieten wollen. Beim Verkünden ihrer Absicht, eine Untersagungsverfügung gegen uns zu erlassen, stützt sich die Bezirksregierung Düsseldorf auf den umstrittenen § 166 StGB, der es verbietet, »den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise« zu beschimpfen, »die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«.
Zusätzlich wurde nun ein Strafverfahren nach § 166 StGB gegen den Betreuer unserer Homepage eingeleitet. Offenbar wissen jedoch auch die ermittelnden Behörden, dass der Ausgang dieses Verfahrens völlig ungewiss ist. Dies dürfte der Grund dafür sein, dass am vergangenen Montag noch eine weitere Maßnahme gegen uns veranlasst wurde. Am Abend des 13. Februar 2006 wurde unsere Homepage von unserem Webhoster gesperrt. Wie erhielten von diesem eine E-Mail, in der uns mitgeteilt wurde, das Polizeipräsidium Münster habe ihn darüber informiert, dass sich auf unserer Homepage strafrechtlich relevante Inhalte nach § 353d Abs. 3 StGB befänden. Dieser Paragraph untersagt das Zitieren aus einer Anklageschrift, bevor diese »in öffentlicher Verhandlung erörtert worden« oder »das Verfahren abgeschlossen« ist.
Der Vorwurf bezieht sich auf einen Text, der bis vor zwei Wochen über unsere Internetpräsenz erreichbar, aber auch danach noch – nach Eingabe des genauen Dateinamens - auf dem Server zu finden war. In diesem forderten wir zur Solidarität mit Manfred van Hove auf, der den Islam kritisiert hatte und gegen den deshalb ebenfalls – nach diplomatischer Intervention der Islamischen Republik Iran – ein Verfahren nach § 166 StGB angestrengt wurde. Wir hatten in unserem Text Auszüge aus der zuvor bereits von Unbekannten in Internetforen veröffentlichten Anklageschrift gegen Herrn van Hove zitiert.
Inwieweit beide Repressionsversuche zusammenhängen, kann derzeit zwar nicht mit Bestimmtheit gesagt werden – doch die Vermutung liegt nahe, dass diese Maßnahme erfolgt ist, um uns dazu zu zwingen, unsere offensichtlich politisch unliebsame Website vom Netz zu nehmen. Nachdem wir uns bereit erklärt haben, den inkriminierten Text über Herrn van Hove zu löschen, ist unsere Website nun wieder online. Somit ist auch unser satirischer Beitrag zum Karikaturen-Streit wieder zugänglich.
Wir fordern die sofortige Einstellung des Strafverfahrens gegen unseren Webmaster und ein Recht auf Blasphemie.

Georg-Weerth-Gesellschaft Köln
http://www.gwg-koeln.com
mail@gwg-koeln.com
Köln, den 15. Februar 2006

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