Der heimliche Orientalismus Deutschlands,durchleuchtet von Fred Alan Medforth
Wednesday, May 17, 2006
DIE ZEIT:Gutes Kopftuch,böse Burka
DIE ZEIT vom 11.Mai schreibt:"In der Schule nämlich herrscht Religionsfreiheit-das müsste gerade die deutsche Justizministerin wissen.Wenn eine muslimische Schülerin meint,ihre Religion schreibe vor,sich die Haare zu bedecken,müssen die Lehrer sie gewähren lassen
(und wenn sie meint ihre Religion fordere einen Ehrenmord, müssen die Lehrer sie auch gewähren lassen,FAM).Das gilt nicht für die so genannte Burka,in der kürzlich zwei Bonner Schülerinnen im Unterricht erschienen sind.Wer nach afghanischem Vorbild den ganzen Körper samt Gesicht verhüllt,stellt sich außerhalb jeder Schulgemeinschaft und gehört zu Recht geschehen, vom Unterricht ausgeschlossen."
Wie sich das unser Dhimmi so vorstellt:Die Reichswehrmachtsflagge geht noch,die Hakenkreuzfahne nicht mehr.Burka wie Kopftuch sind aber beide Ausdruck einer verfassungsfeindlichen,dem Nationalsozialismus verwandten, ekelhaften Weltanschauung.
Zu diesem Thema,ein etwas älterer,aber immer noch aktueller Text:
Präsident des Verfassungsgerichtshofs für NRW nennt das Tragen des muslimischen Kopftuchs mit dem "Grundgesetz unvereinbar".
"Michael Bertrams, der Präsident des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen , hat wieder einmal das Vorurteil gegen Juristen widerlegt,sie scheuten eine eindeutige Sprache. Der Oberrichter in Münster fordert nämlichklipp und klar, das Kopftuch an den Schulen zu verbieten. Nach seiner Meinungist es auch "verfassungsrechtlich unbedenklich" dort gleichzeitig christliche Symbole zu erlauben. Denn die NRW-Landesverfassung verpflichtet dazu,"die Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte"zu erziehen.Dies sei ein klares Bekenntnis zur abendländisch - christlichen Kultur.Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht (BVG) ausdrücklich dazuaufgefordert, landesspezifische und traditionelle Aspekte zu berücksichtigen.
Bertrams geht sogar noch einen Schritt weiter und nennt das Kopftuch eine"Diskriminierung der Frau" und deshalb mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Nach seiner Auffassung hätte es schon deswegen kein Urteil des BVG geben müssen."
Quelle: DIE WELT, 18. Mai 2004
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