Monday, November 27, 2006

Kopftuch-Verbot beschäftigt Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Das Kopftuch,die muslimische Hakenkreuzfahne


Das vor zwei Jahren erlassene Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen im Freistaat beschäftigt heute den Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München. In der mündlichen Verhandlung geht es um die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin.
Der bayerische Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2003 entschieden, dass ein Kopftuch-Verbot einer gesetzlichen Grundlage bedarf. In acht Bundesländern gibt es mittlerweile Gesetze, die es Lehrerinnen verbieten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Baden-Württemberg machte 2004 den Anfang, es folgten Regelungen in Bayern, Hessen, Niedersachsen, im Saarland, in Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
(ddp/jwd)

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