Monday, January 15, 2007

Klage gegen Kopftuch-Verbot abgewiesen

Die neue Kopfbedeckung für muslimische Lehrerinnen ?

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Vormittag eine Klage gegen das Kopftuch-Verbot im Freistaat zurückgewiesen. Dieses gilt seit zwei Jahren für muslimische Lehrerinnen an bayerischen Schulen. Die islamische Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin hatte geklagt, weil sie eine Ungleichbehandlung des Kopftuchs und der Tracht von christlichen Ordensschwestern monierte.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2003 entschieden hatte, dass das Verbieten von Kopftüchern im Unterricht einer gesetzlichen Regelung bedarf. Dies habe die bayerische Staatsregierung mit ihrem Gesetz getan. Weiter führten die Richter aus, dass das angegriffene Gesetz nicht dem Grundsatz der Religionsfreiheit entgegenstehe.
Das Recht auf die freie Ausübung der Religion müsse im Kontext mit anderen verfassungsmäßig geschützten Rechten gesehen werden. So müsste auch die Religionsfreiheit von Schülern und Eltern beachtet werden, die die von der Lehrkraft zum Ausdruck gebrachte Überzeugung nicht teilen. Auch das Erziehungsrecht der Eltern könne im Widerstreit zur Bekenntnisfreiheit der Lehrkraft stehen, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Positive Reaktionen von der Lehrerschaft
Unterdessen äußerte sich der Bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (BLLV) positiv zur Entscheidung der Verfassungsrichter. Nun herrsche Rechtssicherheit an den Schulen, sagte BLLV-Präsident Albin Dannhäuser. Durch das Urteil würden Konflikte künftig vermieden. Es sei außerdem ein Beitrag dazu, Schulen von religiösen Fundamentalstreitigkeiten frei zu halten: "Schulen müssen Orte sein, an denen Toleranz und gegenseitiger Repekt gelebt werden", so Dannhäuser. Auch das Kultusministerium begrüßte die Entscheidung.
Das von der CSU-Mehrheit erlassene Gesetz verbietet den Lehrkräften an Bayerns Schulen das Tragen von äußeren religiösen Symbolen und Kleidungsstücken. Allerdings gilt dies nicht für die Ordenstracht von Nonnen. Die klagende Religionsgemeinschaft sieht daher den Gleichheitsgrundsatz verletzt sowie die Religionsfreiheit von Muslimen im Freistaat massiv beeinträchtigt.
Verein fordert Gleichbehandlung
Der Verein wolle nicht das Kopftuch im Unterricht einführen, sondern eine Gleichbehandlung der Konfessionen, hatte der Rechtsanwalt der islamischen Religionsgemeinschaft, Jürgen Weyer, vor Gericht gesagt. Mit Gesetzen wie dem Kopftuch-Verbot werde Millionen von Muslimen in Deutschland Unrecht getan, weil man sie in die Nähe von Verfassungsfeinden rücke, so der Jurist.
Diese Vorwürfe wies der CSU-Abgeordnete Bernd Weiß als Vertreter des Landtags zurück. Die Nonnentracht entspreche christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerten, betonte der Politiker. Das Kopftuch sei hingegen nicht geeignet, die verfassungsmäßigen Erziehungsziele, vor allem die Gleichberechtigung von Mann und Frau, glaubhaft zu vermitteln.
Hintergrund
Das sogenannte Kopftuch-Verbot war vom bayerischen Landtag am 11. November 2004 mit den Stimmen der CSU-Mehrheit verabschiedet worden, am 1. Januar 2005 trat die entsprechende Novellierung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Kraft.
Ein Kopftuch-Verbot ist in der Neuregelung nicht ausdrücklich erwähnt, sattdessen heißt es unter anderem: "Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist (...)"
Bisher gibt es in acht Bundesländern Gesetze, die Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches in der Schule verbieten. Neben Bayern sind dies Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, das Saarland sowie Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen.
br-online /jwd

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