Hallo, Frau Lehrerin, nehm' se doch gleich das !
Eine muslimische Lehrerin klagt vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf, um im Unterricht statt des verbotenen Kopftuches eine Baskenmütze tragen zu dürfen. "Ich komme mir ohne Kopfbedeckung nackt vor", erklärte die 36-jährige Pädagogin aus Köln bei einem Gütetermin
Die Anweisung der Schulleitung, die Mütze abzulegen, hatte die Frau abgelehnt und war daraufhin abgemahnt worden. Bis zum Kopftuchverbot hatte die Türkin jahrelang ein Kopftuch getragen.
Ihr Anwalt sprach von einem Präzedenzfall und kündigte - falls erforderlich -den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. Seine Mandantin sei keine religiöse Fundamentalistin und müsse nun sogar mit der Kündigung rechnen. Ein Fachgutachter solle notfalls klären, ob die französische Mütze ein religiöses Symbol sei. Das Gericht will am 1. Juni weiter verhandeln.
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