Der Hamburger Islamist Abdelghani Mzoudi will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Sperrung seiner Konten klagen. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag berichtete, will der Mitte 2005 freigesprochene Marokkaner auf diesem Wege die Auszahlung einer Haftentschädigung erreichen.
Die Hansestadt Hamburg hatte Mzoudi für jene 14 Monate, die er während seines Terrorprozesses in Untersuchungshaft saß, prinzipiell eine Entschädigung von 4708 Euro zuerkannt. Diese wurde aber nicht ausbezahlt, weil der wieder in Marokko lebende Mzoudi weiterhin auf der "Taliban-Liste" der Europäischen Union steht. Als Folge bleibt sein Vermögen eingefroren.
Mzoudi hat dem Magazin zufolge beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die für die Umsetzung der Vermögenssperre zuständige Bundesbank eingereicht und zugleich beantragt, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Bei der Aufstellung der "Taliban-Liste" könne von "rechtsstaatlichen Grundsätzen keine Rede" sein, argumentierte Mzoudis Anwalt Michael Rosenthal. Die EU-Verordnung, die die Liste für Deutschland rechtsverbindlich gemacht hat, sei verfassungswidrig, da sie keine direkte gerichtliche Überprüfung zulasse, ob jemand darauf zu Unrecht geführt wird.
Im Juni 2005 hatte der Bundesgerichtshof den Freispruch des Marokkaners bestätigt, nachdem das Hamburger Oberlandesgericht ihn zuvor von den Vorwürfen der Beihilfe zum Mord an mehr als 3000 Menschen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen hatte. Das Gericht urteilte "im Zweifel für den Angeklagten", obwohl Mzoudi in Hamburg enge Kontakte zu den späteren Todespiloten um Mohammed Atta hatte und sich im Jahr 2000 in einem Ausbildungslager der Al-Qaida in Afghanistan aufgehalten hatte. (ddp)
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