Dennoch: nicht für diesen Fall (das Frankfurter Sharia-Urteil,jwd), aber für das Zusammenleben verschiedener Religionen, Kulturen und Völker gilt ganz grundsätzlich, dass sich das Recht verändert, sich auf diese sich wandelnden Lebenswelten einstellen muss. Nicht, indem es sich selber und seine Grundwerte abschafft. Aber indem das Recht dort, wo es ihm möglich ist, Freiräume für Einwanderer schafft, ihre Eigenheiten zu leben. Die Gerichte mussten sich in der Vergangenheit immer wieder mit Zweifelsfällen befassen, Grundrechte gegeneinander abwägen, Grenzen neu austarieren und ziehen. Etwa beim Schächten oder bei der Frage, ob ein Sikh den von der Verkehrsordnung vorgeschriebenen Motorradhelm tragen muss. Auch der gemeinsame Sportunterricht für Jungen und Mädchen kann Probleme aufwerfen, jedenfalls dann, wenn es keine getrennten Umkleidekabinen gibt oder Sportarten gemeinsam betrieben werden, die wenig Bekleidung erfordern. Hier können religiöse Gefühle und Gesetzt leicht verletzt werden.
Jede offene Gesellschaft muss da ihre Grenzen und Prinzipien neu vermessen. Gerade das macht eine solche Gemeinschaft interessant, oft anstrengend und schwierig, aber auch lebenswert.
ZEIT online
Jede offene Gesellschaft muss da ihre Grenzen und Prinzipien neu vermessen. Gerade das macht eine solche Gemeinschaft interessant, oft anstrengend und schwierig, aber auch lebenswert.
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