Der Koran gestattet es einem Muslim seine "ungehorsame" Eherau zu schlagen. Mit dieser Begründung lehnte es nun eine Frankurter Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden. Ihr seien die Augen übergegangen, als sie die Ablehnung in Händen gehalten habe, sagt Anwältin Barbara Becker-Rojczyk: Eine deutsche Richterin zitiert den Koran, um einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres abzulehnen. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", heißt es darin. Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem "marokkanischen Kulturkreis" stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. "Es geht hier aber um staatliches Recht und nicht um religiöse Regeln", hält Becker-Rojzykc dagegen. Das marokkanische Ehepaar lebt in Deutschland. Dennoch bemüht eine deutsche Familienrichterin zur Urteilsfindung nicht das deutsche Familienrecht, sondern Koran und Scharia. Das ist inzwischen in Deutschland kein Einzelfall. (Quelle: Frankfurter Rundschau 20. März 2007)
akte islam
Die islamistische Revolution ist schon in vollem Gange in Deutschland, ist sogar schon im Kopf einer deutschen Richterin angekommen . Das linke Establishment wird sich noch wundern, wie das Deutschland aussieht, das durch Gleichgültigkeit und intellektuelles Gutmenschtum gerade geschaffen wird.
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