Muslimische Lehrerinnen dürfen in Nordrhein-Westfalens Schulen weiterhin kein Kopftuch tragen. Es verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Ein Verwaltungsgericht wies die Klage einer Hauptschullehrerin ab, die auch für den Zentralrat der Muslime aktiv ist.
Es war der erste Fall im Land, bei dem einer langjährigen Beamtin das Tragen eines Kopftuchs gerichtlich untersagt wurde. Nach Auffassung der Richter stellt das Kopftuch eine religiöse Bekundung dar und verstößt damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen.
Die 52 Jahre alte Klägerin will gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Sie beruft sich laut Gericht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Tragen des Kopftuchs als Merkmal ihrer Persönlichkeit. Die Lehrerin steht seit 1980 im Schuldienst des Landes und trat Anfang der 90er Jahre vom christlichen zum muslimischen Glauben über. Laut Gericht ist sie auch Funktionsträgerin im Zentralrat der Muslime in Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits im Juni das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin war mit einer Klage auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht entschied ebenfalls im Juni, dass auch das Tragen einer Baskenmütze unter das Kopftuchverbot fällt.
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ReplyDeleteKopftuchverbot für Lehrerinnen in NRW bestätigt
An Nordrhein-Westfalens öffentlichen Schulen ist es muslimischen Lehrerinnen auch weiterhin nicht erlaubt, das schariakonforme Kopftuch tragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage der 52jährigen Hauptschullehrerin Brigitte Weiß ab, die 1994 vom christlichen zum muslimischen Glauben übergetreten war.
Zugleich bestätigten die Richter das seit Juni 2006 geltende Verbot. Nach ihrer Auffassung stellt das Kopftuch eine religiöse Bekundung dar und verstößt deshalb gegen das Schulgesetz.
Ein Novum in der Kopftuchdebatte ist dieses für das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland insofern, dass zum ersten Mal einer langjährig tätigen Beamtin das Tragen eines Kopftuchs gerichtlich untersagt wurde. Bislang nämlich hatten die NRW‑Gerichte in vier anderen Entscheidungen das Kopftuchverbot zwar bestätigt, jedoch waren drei der früheren islamophilen Klägerinnen Angestellte und wollte eine vierte Muslimin als Beamtin auf Probe eingestellt werden.
Ein Sprecher des Schulministeriums äußerte sich "sehr zufrieden" über die neue Entscheidung. Auch dieses Weblog, das sich an Lehrende und Lernende der deutschen Sozialarbeit und Sozialpädagogik richtet, teilt diese Zufriedenheit aus tiefstem Herzen und mit säkular‑demokratischem Bürgergeist.
Die islamistisch orientierte Klägerin Weiß steht seit 1980 als Lehrerin im Schuldienst und trat 1994 vom christlichen zum muslimischen Glauben über. Sie ist Funktionärin des permanent die Demokratie ironisierenden, legalistisch-radikalislamischen ’Zentralrates der Muslime in Deutschland’ (ZDM, langjähriger Vorsitzender des ZDM war der Radikalislamist und Frauenarzt Nadeem Elias). Seit 1994 bemühte sie die 52jährige um die Erlaubnis, das Kopftuch auch im Schulunterricht tragen zu dürfen. Nach ihrer Darstellung hatte sie zunächst mit Rücksicht auf die Schulleitung auf das Kopftuch verzichtet und es nur außerhalb des Gebäudes getragen – zum Beispiel bei Klassenfahrten. Vor den Sommerferien 2006 jedoch entschied sie sich, mit dem Kopftuch ständig zu unterrichten.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das Kopftuch als religiöse Bekundung ein Verstoß gegen die gebotene staatliche Neutralität an den öffentlichen Schulen darstelle. Die Klägerin will, wie es sich für chronisch klagefreudige Legalisten nun einmal gehört, gegen diese richterliche Entscheidung das ihr in der Demokratie zur Verfügung stehende Rechtsmittel der Berufung einlegen.
Es ist zu vermuten, dass der klagefreudigen Lehrerin die Demokratie, deren Rechtsweg sie nun so intensiv in Anspruch nimmt, weniger am Herzen liegt als der Islam. Sie sollte es darum doch vorziehen, an einer muslimischen Privatschule zu unterrichten oder aber gleich in einen Staat auszuwandern, in dem die patriarchale Großfamilie, der Koran und die Scharia die Maßstäbe des Weltverstehens setzen. Die 52jährige scheint für die Rolle, junge Menschen auf ein emanzipiertes Leben in der säkularen kulturellen Moderne vorzubereiten, ungeeignet. Fundamentalisten jedoch hätten als Lehrende an staatlichen Schulen nichts zu suchen und die Klägerin, dieser Verdacht drängt sich uns nun auf, könnte dem Fundamentalismus innerlich doch durchaus nahe stehen.
In Nordrhein-Westfalen tragen 22 Lehrerinnen das Kopftuch. Beispielhaft möchten wir der geneigten islamkritischen Leserschaft zwei Pädagoginnen vorstellen.
Frau Eva el‑Shabassy ist Lehrerin an der Grundschule Aachen‑Richterich und trägt seit 30 Jahren permanent Kopftuch, seit einer Zeit, in der ihre Altersgenossen sexuelle Befreiung und ’Mini-Mode’ ausprobierten, sie selbst jedoch erkannte die vermeintlichen moralischen Vorzüge des Islams und nähte sich Ganzkörperbadeanzüge und lange Blusen. Seit zwei Jahrzehnten ist die mit einem demokratiekritischen Ägypter verheiratete el—Shabassy in islamistischen Organisationen aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft hoch aktiv, etwa für das ’Islamische Zentrum München’ und das vom Verfassungsschutz beobachtete ’Islamische Zentrum Aachen’. “Der Ehebruch“, so el‑Shabassy, “ist ein Verbrechen wie der Mord“. “Etwas, was mit Steinigung geahndet werden muss?“, fragte der auf einmal sehr interessierte Journalist der ZEIT die Hauptschullehrerin. “Die Strafe steht in der Scharia“, so war ihre sachliche Antwort. Die fromme Lehrerin leidet nun nicht am postmodernen Werteverfall und fügte lächelnd hinzu: “Wenn einmal in hundert Jahren eine Frau gesteinigt wird, vielleicht werden dann ganz viele Ehen gerettet?“ Diese Frau will also, inch`Allah, die Steinigung ins Strafrecht der BRD einführen.
Frau Renate Karaoglan ist ebenfalls zum Islam übergetreten und unterrichtet an der Max-Wittmann-Sonderschule in Dortmund. Seit ihrer Eheschließung mit einem Türken ist die Lehrerin ganzkörperverhüllt, verborgen unter einem strengen Kopftuch und in einen mausgrauen, knöchellangen Mantel gewandet: “Ich muss meine Scham bedecken“, so Karaoglan, die uns Ungläubigen mit einem “Ein Moslem kann unmöglich gegen die Scharia sein“ seelsorgerisch auf die Sprünge hilft. Auch ihr Töchterlein musste im Alter von elf Jahren ’ihre Scham bedecken’. Wir Islamkritiker empfinden derlei sakrale Obszönitat allerdings als unverschämt, als eine sexualisierte, heilige Gender‑Apartheid, die Frauen und Männer qua Religionsgesetz zu verschiedenen Sorten Mensch erklärt. Das aber hat Europa seit dem eingeführten Frauenwahlrecht selbst im schweizerischen Kanton Appenzell hinter sich.
Gegen beide islamophile Beamtinnen liefen disziplinarische Verfahren, doch durften sie in dieser Zeit weiter unterrichten. Ohne die Arbeit der frauenrechtlerisch orientierten Zeitschrift EMMA hätten die offensichtlich großzügigen Schulaufsichtsbehörden Nordrhein‑Westfalens wohl noch nicht einmal wegen Verdachts auf Dienstpflichtsverletzung gegen die beiden Scharia‑Freundinnen ermittelt.
Zum Glück für die Demokratien in aller Welt gibt es auch unzählige Kopftuchgegnerinnen und Kopftuchgegner, gerade auch unter den Muslimas und Muslimen. Wie Serap Cileli, für die jede Frau mit Kopftuch nach außen hin die fundamentalistische Rechtsordnung der Scharia symbolisiert für die das Kopftuch ein Zeichen der vormodernen Unterordnung der Frau unter den Mann ist. Für Cileli ist das Kopftuch kein Zeichen des Glaubens, sondern ein mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbarendes Symbol der Frauenunterdrückung und darüber hinaus Symbol der bewussten Ablehnung der Werte der Aufklärung, der Säkularität, der Menschenwürde und der Emanzipation.
Und auch der deutsche Verfassungsrechtler Professor Josef Isensee von der Universität Bonn gibt uns Antitheokraten, uns Demokraten Anlass zur Zuversicht: für Professor Isensee ist das Kopftuch ein “Kulturimport, der den Frieden mit dem Verfassungsstaat nicht geschlossen hat“ und zur Argumentation von Deutschlands berühmtester Kopftuchlehrerin Fereshta Ludin meinte Isensee nur: “Amt ist Dienst, nicht Selbstverwirklichung“.
Jacques Auvergne
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