Wednesday, January 30, 2008

Schweden: Verschleierte Frauen dürfen in öffentlichen Schwimmbädern nicht zurückgewiesen werden

Foto: Nasser Sack, einmal anders
Schwedische Bademeister müssen es von sofort an respektieren, wenn in Stoffkäfige gesperrte Frauen aus dem islamischen Kulturkreis in der ihnen eigenen Tracht öffentliche Schwimmbäder besuchen. Das hat nun ein Gericht in Göteborg entschieden. Geklagt hatten die verschleierten Mitbürgerinnen Houda Morabet und Hayal Eroglu, die im April 2004 bei zwei Anlässen von Bademeistern in ihrer Islam-Tracht zurückgewiesen worden waren. Das Gericht entschied nun, das Verhalten sei diskriminierend gewesen. Die Damen erhalten nun jeweils 20.000 schwedische Kronen Schmerzensgeld für das an ihnen verübte schwere Unrecht (Quelle: The Local 29. Januar 2008).
akte-islam.de/jwd

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