Wednesday, February 13, 2008

Kofferbomber-Prozess: Verfahren im Libanon war rechtskonform

Der im Libanon geführte Prozess gegen einen der sogenannten Kofferbomber war nach Experteneinschätzung rechtskonform. Die Behauptung des Angeklagten, dass die Polizei Geständnisse durch die Androhung von körperlicher Gewalt erzwungen hätte, habe die Verteidigung nicht belegen können, sagte ein Rechtsanwalt aus Beirut am Mittwoch.
In dem libanesischen Verfahren hatte der Angeklagte Jihad Hamad den Angaben zufolge bei der Polizei gestanden, an den versuchten Anschlägen auf zwei deutsche Regionalzüge am 31. Juli 2006 beteiligt gewesen zu sein. Seinen in Düsseldorf angeklagten libanesischen Landsmann Youssef el-Hajdib beschuldigte er, der Drahtzieher der Anschläge gewesen zu sein.
Während des Prozesses widerrief er seine Aussage nach Angaben des Rechtsanwaltes jedoch und gab immer wieder an, dass ihm in den vorangegangenen Vernehmungen zur Erzwingung eines Geständnisses körperliche Gewalt angedroht worden sei. Außerdem sei ihm auf Druck deutscher Ermittler eine Aussage eingeflüstert worden, damit er sie wiederhole.
Der libanesische Rechtsanwalt sagte weiter, die Foltervorwürfe hätten in dem abschließenden Plädoyer der Verteidigung keine Rolle mehr gespielt. Vielmehr habe die Verteidigung dargestellt, dass el-Hajdib der Drahtzieher der Anschläge gewesen sei und Hamad einer Gehirnwäsche unterzogen habe, damit er ihn unterstütze. El-Hajdib wurde schließlich im Dezember in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Hamad selbst wurde wegen Mittäterschaft von dem libanesischen Gericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Die gegen Hamad verhängte Freiheitsstrafe ist nach Angaben des Anwalts inzwischen rechtskräftig. Eine Revision sei vor wenigen Wochen abgelehnt worden. El-Hajdib könnte hingegen ein Wiederaufrollen seines Verfahrens beantragen, wenn er sich wieder im Libanon aufhalte.
(ddp/Bild:frontpagemag.com)

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