Thursday, April 24, 2008

Anklage gegen "Sauerlandgruppe" rückt näher

Nach den vereitelten Sprengstoffanschlägen auf US-Einrichtungen in Deutschland rückt die Anklage gegen die drei im Sauerland festgenommenen Terrorverdächtigen näher. "Wir wollen zügig Anklage erheben", sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, am Donnerstag auf ddp-Anfrage in Karlsruhe.
Auslöser für die Diskussion um die Anklageerhebung ist ein am Donnerstag bekanntgewordener Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. April 2008. Darin wird die Fortdauer der Untersuchungshaft für die drei Beschuldigten angeordnet. In dem Beschluss weist der Staatsschutzsenat des BGH darauf hin, "dass im Hinblick auf die schon jetzt relativ klare Beweislage zu den Tatvorwürfen mit einer Anklageerhebung nicht zugewartet werden kann".
Ob es allerdings tatsächlich noch vor der Sommerpause zu einer Anklageerhebung kommt, erscheint fraglich. Wallenta wies darauf hin, dass im Fall der Kofferbomber etwa ein Jahr von der Festnahme bis zur Anklageerhebung nötig gewesen sei.
Die drei Terrorverdächtigen der Sauerlandgruppe waren am 4. September 2007 festgenommen worden. Neben den beiden deutschen Konvertiten Fritz G. aus Ulm und Daniel S. aus Saarbrücken ist dies der türkische Moslem Adem Y. aus dem hessischen Langen.
Die Bundesanwaltschaft sieht die drei Verdächtigen als Mitglieder einer deutschen Zelle der Islamischen Dschihad-Union (IJU) an. Auch der BGH sieht den "dringenden Tatverdacht" der Mitgliedschaft in einer "ausländischen terroristischen Vereinigung" gegeben (§ 129b StGB). Die Beschuldigten hätten sich spätestens seit Anfang März 2007 an der von Pakistan aus agierenden IJU als Mitglieder beteiligt.
Offen ließ der BGH nur, ob es auch einen dringenden Tatverdacht dafür gibt, dass die Beschuldigten zudem eine "inländische terroristische Vereinigung" (§ 129a StGB) gegründet haben. Zur Begründung hieß es, die Haftfortdauer sei "schon aufgrund der übrigen Tatvorwürfe gerechtfertigt".
Die Verdächtigen seien auch des versuchten Mordes dringend verdächtig. In dem BGH-Beschluss heißt es, die "Sprengkörper sollten auf mehrere Fahrzeuge verteilt und in Deutschland vor Diskotheken oder Pubs und/oder an Flughäfen zur Explosion gebracht werden, um dabei möglichst viele Personen zu verletzen oder zu töten".
Ein vierter Terrorverdächtiger, der in der Türkei festgenommene Deutsche Attila S., soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft nach Deutschland ausgeliefert werden. Nach Angaben Wallentas prüft derzeit der Kassationshof in der Türkei ein Rechtsmittel des Beschuldigten, nachdem in erster Instanz die Auslieferung bewilligt worden sei.
Der Prozess gegen die "Sauerlandgruppe" dürfte voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stattfinden, wie der Verteidiger von Fritz G., der Karlsruher Rechtsanwalt Dirk Uden, sagte.
(ddp)

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