Wer seine Frau mit einem Messer aufschlitzt, weil sie die Trennung begehrt, und – man weiß ja nie – sicherheitshalber auch noch mit einem Rohr halb totschlägt, kann durchaus mit Milde vor einem hiesigen Gericht rechnen. Zumindest, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht dem Täter ausdrücklich eine "allgemein begreifbare Gemütserregung" zugestehen, mit der eigentümlichen Begründung, er sei Migrant türkischer Abstammung.
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wienerzeitung.at
es ist ein Ritualmord, mit dem der Ehrenmörder zelebriert, noch deine Eingeweide gehören mir.
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