Tuesday, February 16, 2010

Skandalöse Privilegien für Türken gegenüber anderen Migranten: Minderjährige kann bei Einbürgerung türkische Staatsangehörigkeit behalten

Minderjährige können trotz Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert werden. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. Die Richter gaben darin einem 14 Jahre alten Mädchen recht, das trotz Fortbestehens seiner türkischen Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert werden möchte. Nach türkischem Recht könne nur ein Volljähriger die Genehmigung zum Ausscheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit erhalten, hieß es weiter. Dies würde für die 14 Jahre alte Klägerin aber bedeuten, dass sie noch Jahre warten müsse, bis sie deutsche Staatsangehörige werden könne. Das sei nicht zumutbar.
Außerdem seien die Voraussetzungen für eine Einbürgerung der Klägerin gegeben, urteilten die Richter weiter. So habe das Mädchen etwa in Deutschland seit acht Jahren rechtmäßig ihren Aufenthalt, gute Sprachkenntnisse, besitze eine Aufenthaltserlaubnis und ihre Eltern hätten ein ausreichendes Einkommen. Die Eltern der Klägerin sind türkische Staatsangehörige. Das Mädchen war 1995 im Bundesgebiet geboren worden. Einen 2008 gestellten Antrag auf Einbürgerung lehnte das zuständige Landratsamt ab. Dagegen klagte das Mädchen. Nun muss das Land Baden-Württemberg die 14-Jährige einbürgern.
Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ: 11 K 3612/09)
(ddp)

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