Der Pfarrer der Gemeinde St. Gabriel in Kirchardt bei Heilbronn, Isa Demir. Foto: Roland Schwanecke
Kirchardt (idea/JWD) - Die Syrisch-Orthodoxe Gemeinde St. Gabriel in Kirchardt bei Heilbronn sieht ihr Recht auf freie Religionsausübung verletzt. Deshalb hat sie beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim eingelegt, der Ende letzten Jahres die Bestattung von Priester in der Kirche verboten hat. Nach Angaben des Gemeindepfarrers Isa Demir verlangt der Ritus der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien, dass Geistliche in unmittelbarer Nähe ihrer Wirkungsstätte beigesetzt werden. Deshalb brauche jede Kirche einen Begräbnisplatz unter dem Altar. Ende letzten Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof jedoch gegen die beantragten zehn Plätze in der Krypta der Kirchardter Kirche entschieden. Diese seien „baurechtlich nicht zulässig“, da sich die Kirche in einem Industriegebiet befinde. Begräbnisstätten dienten der Ruhe und Würde der Toten und benötigten dafür ein angemessenes Umfeld. Dass das Baurecht mehr Gewicht als religiöse Vorschriften habe, verstoße gegen die Religionsfreiheit, sagte Demir gegenüber idea. Der Vorstand der Gemeinde mit rund 500 Mitgliedern bestehe auf seinem Recht, religiöse Vorschriften anwenden zu dürfen. Die Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien hat weltweit rund drei Millionen Mitglieder, in Deutschland rund 90.000. Sie führt ihre Gründung auf die im 1. Jahrhundert von Jerusalem ins syrische Antiochien geflohenen Christen (Apg 11,19 ff) zurück und breitete sich über den Nahen Osten bis nach Südindien aus. Das heutige geistliche Zentrum ist das Kloster Mor Gabriel im Gebiet Tur Abdin (Berg der Gottesknechte) im Südosten der Türkei. Aus dieser Gegend flohen in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 300.000 Kirchenmitglieder nach Europa, um Verfolgung, Ermordungen und staatlicher Unterdrückung durch Türken und Kurden zu entgehen. Der Sitz des Patriarchats wurde 1959 in die syrische Hauptstadt Damaskus verlegt.
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