Tuesday, April 20, 2010

Moscheen dürfen in der Schweiz nicht überwacht werden - wegen fehlenden gesetzlichen Bestimmungen

BADEN. Moscheen und Islam-Zentren dürfen in der Schweiz nicht präventiv überwacht werden. Das sagte Felix Endrich, Kommunikationschef beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB), gegenüber dem «Sonntag»: «Eine Überwachung von Moscheen, Gebetsräumen und Begegnungsstätten ist gemäss Bundesgesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit prinzipiell nicht zulässig, da es sich um Privaträume handelt.» Der Nachrichtendienst befasse sich in der Schweiz «nur mit terroristischen und gewaltextremistischen Bestrebungen», so Endrich: «Rein ideologische Bewegungen fallen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht darunter, selbst wenn sie extremistische Positionen vertreten.» Der St. Galler SVP-Nationalrat Lukas Reimann, Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission, sieht Handlungsbedarf: «Moscheen und Islam-Zentren müssen präventiv überwacht werden können.» Die gesetzlichen Bestimmungen müssten jetzt überprüft und angepasst werden, fordert Reimann: «Radikale Organisationen müssen in der Schweiz besser überwacht werden.»

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