Wednesday, April 21, 2010

Muslimischer Vater forderte: Kind soll aus der katholischen Kirche austreten

NÜRNBERG – Ein Gericht kann nicht entscheiden, ob ein Kind religiös erzogen werden soll, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg und wiesen die Klage eines Vaters ab. In dem Fall verlangte der Vater, stellvertretend für seinen Sohn die Religionszugehörigkeit entscheiden zu dürfen. Seit der Trennung der Eltern lebt das Kind bei der Mutter. Sie ist katholisch, der Sohn katholisch getauft, der Vater ist Muslim. Das Sorgerecht haben beide Eltern. Kind soll sich frei entwickeln können: Nun forderte der Vater von seiner Ex-Frau die Zustimmung zur Erklärung über den Kirchenaustritt des Kindes gegenüber dem Standesamt. Das Kind solle sich in religiöser Hinsicht frei entwickeln können. Die Frau lehnte ab, er klagte. Die Richter wiesen seinen Antrag ab, berichtet Martin Weispfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung (Az.: 13 UF 8/10). Der weltanschaulich neutrale Staat könne nicht die Entscheidung über die religiöse Kindererziehung treffen, die Entscheidung müsse bei den gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bleiben.
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