Monday, May 03, 2010

Gegen den antizionistischen Konsens in Köln: Kundgebung am Samstag, den 8. Mai 2010, um 13 Uhr auf der Domplatte

OB Jürgen Roters (SPD) hat lange geschwiegen, was ebenfalls mit dem laufenden Wahlkampf in Verbindung zu bringen nicht allzu gewagt ist, angesichts der SPD-Plakate mit den Aufschriften „Respekt” und „Stolz”, die bereits verraten, dass man den anvisierten Wählerschichten nichts anderes mehr anzubieten hat als Gemeinschaftsideologie und Identitätspflege.Als der lauter werdende Lärm um die Domplatte immer stärker mit der Stille aus dem Rathaus kontrastierte und ein unwillkommenes Licht auf die Kölsche Toleranz zu werfen begann, legte der OB mit einem Antwortschreiben an die Petitionsinitiative für eine dauerhafte Entfernung der „Klagemauer” eine opportunistische Unempfindlichkeit an den Tag, die sich nach einer nichts kostenden Empörungsbekundung so liest: „Zwar muss im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit auch Kritik an der israelischen Politik erlaubt sein, aber da, wo diese beleidigende oder gar antisemitische Züge trägt, sollte dies insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte unterbleiben, ganz unabhängig von einer strafrechtlichen Würdigung.” Nichts liegt dem OB ferner, als jemanden an der Ausübung seines Menschenrechts auf Israelkritik zu hindern, man darf es nur nicht übertreiben, sonst fällt die Maske der Vergangenheitsbewältigungs-weltmeister. Und nach einigen Beteuerungen im Tonfall eines kleinen Sachbearbeiters, eigentlich nicht zuständig zu sein, entledigt sich der OB des Falles, indem er verspricht, auch künftige Vorgänge schnell weiterzureichen: „Ich kann Ihnen versichern, dass alle diesbezüglich bei mir eingehenden Beschwerden von mir an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.” Abschließend drückt er in unnachahmlichem Politikersprech höflich den Wunsch aus, fürderhin nicht mit der Sache behelligt zu werden: „Da auch mir die beanstandete Darstellung ein Dorn im Auge war, bin ich nun zufrieden, dass der Initiator der ‚Klagemauer’ die umstrittenen Darstellungen inzwischen entfernt hat. In der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt, verbleibe ich...” Die mit der zügigen Abarbeitung des Vorgangs beauftragte Justiz kümmerte sich um den Rest. Es sei, so Staatsanwalt Rainer Wolf, der Tatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben, da es sich um Kritik an Israel handle und somit nicht gegen Einheimische gehetzt würde. Dieses interessierte Übersehen der Tatsache, dass die betreffende antijüdische Karikatur endlich eine Möglichkeit bietet, mithilfe von §130 StGB den Pappkameraden Herrmann von der Domplatte zu fegen, dieses plötzliche, haarspalterische Hochhalten der Meinungsfreiheit in einem Land, wo jedes in den Schnee gepisste Hakenkreuz eine gute Chance hat, Gegenstand einer polizeilichen Ermittlung zu werden, dieser Jagdschein im Namen der Toleranz, den linke und pazifistische Antisemiten wie Herrmann ausgestellt bekommen, all dies wurde unter der impliziten Aussage möglich, dass Juden in Deutschland nicht zu den durch den §130 zu schützenden Einheimischen zählen bzw. antisemitische Stürmerkarikaturen unter dem Vorzeichen der „Israelkritik”, wenn sie nur außenpolitisch korrekt sind, durchgehen können.
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