Thursday, September 16, 2010

Basler Strafgericht schützt Frauensteinigungen

Nicht die Islamisten bedrohen unsere Rechtsordnung, sondern das tun unsere Gerichte selber wie im Tagesanzeiger zu lesen war.
Da wird der Sozialhilfeempfänger Aziz Osmangolu, welcher in der Fernsehsendung «Hinter dem Schleier -Muslim-Report der Schweiz» für die Einführung der Scharia in der Schweiz sowie für das Schlagen von Frauen, um sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen und anderen Scheusslichkeiten, die in der Gesetzesreligion Islam vorgesehen sind, plädiert, vom Basler Strafgericht geschützt, freigesprochen und wahrscheinlich noch zur Schadenersatzforderung eingeladen.
Eigentlich ist hiermit meine Kolumne zu Ende. Denn die absurde Begründung des Basler Strafgerichts, die vollumfänglich dem Verteidiger (wer den wohl bezahlt hat?) folgt, spricht antidemokratische und menschen- sowie frauenvernichtende Bände.
Wer solche Strafgerichtsentscheide fällt, erntet Sarrazin. Und das ist dann noch die gute Variante. Slavoj Zizek schreibt in seinem neusten Werk: «Living in the End times» über die Perversion unseres bürgerlichen Rechtswesens. Die Medien sowie die dominierende Finanzwirtschaft sind von der Realität entkoppelt, verblödet, entpolitisiert und skandalisiert. Das bedeutet eine Umkehrung aller Werte. Das führt dazu, dass Gerichte Minderheiten, die zur Vernichtung der europäischen Menschenrechte aufrufen, mit dem Verweis auf Meinungsfreiheit geschützt werden. Das führt dazu, dass die gleichen Gruppen, die gegen das Patriarchat in den eigenen parteipolitischen Reihen mit Verbissenheit und für «das Elter» kämpfen, gleichzeitig für die Rechte kultureller Minderheiten mit vormittelalterlicher Patriarchalität auf die Strasse gehen. So kämpfen beispielsweise dieselben Leute für eine strafrechtliche Verfolgung aller Menschen, die ihre Kinder schlagen, während sie gleichzeitig Minderheiten, zu deren Kultur es gehört, Kinder auszubeuten (wie die Roma, die ihre Kinder nicht in öffentliche Schulen bringen und ihre Kinder zu Kinderarbeit in der Bettlerei und für andere «Arbeitsbereiche» zuführen), mit dem Hinweis auf Kultur verteidigen. Diese Perversion von richtig und falsch, von gut und böse, von menschlicher Urteilskraft hat nun – siehe oben – auch die Gerichte erreicht.
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