Wednesday, September 29, 2010

Rat mal, wer da die Klausur schreibt: Schleierverbot bei Prüfungen bekräftigt

Wien/Graz/Innsbruck - Mit Gesichtsschleier studieren stößt in Österreich an rechtliche Grenzen. Konkret an die universitäre Prüfungsordnung, die vorsieht, dass sich Studierende vor einer Prüfung per Ausweis identifizieren müssen. "Es ist aus meiner Sicht absolut nachvollziehbar, dass bei Prüfungen eine Vollverschleierung nicht möglich ist", sagte am Mittwoch Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP).
Auf diese Rechtslage beruft man sich auch an den Medizinischen Universitäten (Med-Unis) Wien und Innsbruck. Dort beschäftigt man sich jedoch erst nach einem Bericht in der Kleinen Zeitung über den Konflikt um eine gesichtsverschleierte Medizinstudentin in Graz mit der Materie. Denn in der Praxis existieren bisher keine Erfahrungen, ebenso wenig wie an der Wiener Zentral-Uni: "Ich habe bei uns noch von keiner burkatragenden Studentin gehört", erläutert dort Studienpräses Brigitte Kopp. An der Med-Uni Graz, wo sich eine muslimische Medizinstudentin in diesem Frühjahr weigerte, den Schleier abzulegen, wurde nun ein Rundbrief auf den Weg geschickt. Darin wird - neben Prüfungssituationen, worunter auch "Übungen und Seminare mit immanentem Prüfungscharakter" fallen - auch die "Lehre im klinischen Bereich mit Patientenkontakten" für schleierfrei erklärt. Für Nina Hoppe, Sprecherin der Med-Uni Wien, ist das nachvollziehbar, da "am Patientenbett auch mimisch interagiert werden muss". Doch, wie gesagt: "Wir waren mit einer solchen Situation bisher nie konfrontiert."
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