Tuesday, October 12, 2010

VG Stuttgart: Ausweisung eines Mitglieds der terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam zulässig

Die Klage eines irakischen Staatsangehörigen gegen seine wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam und versuchter Beteiligung an einem Mord ergangenen Ausweisung wurde abgewiesen. Die Ausweisungsverfügung ist gemäß den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig, da der Kläger vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dies gab das Verwaltungsgericht Stuttgart bekannt.
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