
Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs sind die Zwecke oder die Tätigkeit der „Tablighi Jamaat“ aber nicht darauf ausgerichtet, terroristische Aktivitäten zu unterstützen. Vielmehr lässt sich danach nur feststellen, dass ihre Strukturen gelegentlich von einzelnen Personen für derartige Aktivitäten missbraucht werden.
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