Lausanne/Freiburg(Kipa) Das Bundesgericht hat der Schweizerischen Bewegung gegen die Islamisierung Recht gegeben gegenüber den Freiburger Behörden. Die Stadt habe der Bewegung im Rahmen der Abstimmungskampagne über die Minarettverbots-Initiative zu Unrecht die Bewilligung für einen Informationsstand verweigert. Das meldet die Nachrichtenagentur SDA.
Die Behörden hätten den Stand aus Angst vor Ausschreitungen abgelehnt, nachdem es zuvor bei einer gleichen Veranstaltung in Lausanne zu Ausschreitungen gekommen und der Stand zerstört worden war. Ein Polizeirapport dazu liege jedoch nicht vor, die Begründung sei nur vage gewesen. Das Verbot sei zudem unverhältnismässig gewesen, so das Bundesgericht. Es hiess die Beschwerde der Organisation gut und stellte fest, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit der Organisation verletzt worden sei.
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