Sunday, September 23, 2012

Ostschule muss Muslima vom Schwimmunterricht befreien

Die elfjährige Klägerin möchte vom koedukativen Schwimmunterricht befreit werden. Die Schülerin beruft sich bei ihrer Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof auf ihren muslimischen Glauben. Das Mädchen solle nicht den Blicken von Mitschülern und Lehrern ausgesetzt werden, argumentieren die Eltern. Ob das muslimische Mädchen tatsächlich nicht am Schwimmunterricht teilnehmen darf, wird in der kommenden Woche am VGH Kassel erörtert. Der Konflikt zwischen islamischen Eltern und Schulbehörden ist kein Einzelfall. Auch in Gießen nehmen Schülerinnen aus Glaubensgründen nicht am Schwimmunterricht teil. »Das schmeckt uns auch nicht«, sagt GGO-Direktor Heribert Ohlig.
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