Wegen einer Ehrenmord-Drohung wurde ein unbescholtener Lustenauer zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je 15 Euro.
Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch, das wegen versuchter schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung erging, ist nicht rechtskräftig. Es entspricht umgerechnet einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Der Strafrahmen für schwere Nötigung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Der Österreicher türkischer Herkunft gab zu, dass er das am 2. August 2011 im Elternhaus zu seinen beiden Schwestern gesagt hatte: Er werde sie beide umbringen, wenn die Ältere von ihnen nicht mit ihrem österreichischen Freund Schluss mache. Zudem werde er den katholischen Freund der Schwester und dessen Familie umbringen.
Dabei habe es sich um ernst gemeinte Todesdrohungen gehandelt, sagte Richter Wilfried Marte in seiner Urteilsbegründung. Er verurteilte den in Lustenau geborenen 23-Jährigen auch zur Zahlung von jeweils 200 Euro Teilschmerzengeld an seine Schwestern.
Nach der Drohung hätten sie daheim aus Angst vor ihrem Bruder ihre Zimmer versperrt, berichteten die 20- und die 18-Jährige als Zeuginnen. Weil auch ihr Vater nicht mehr mit ihnen geredet habe, seien sie ins Frauenhaus geflüchtet. Für ihre Einvernahme beim Prozess wurde ihr angeklagter Bruder vom Richter aus dem Verhandlungssaal geschickt. Die Belastungszeuginnen wurden zur Hauptverhandlung von Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzstelle begleitet. Die jungen Frauen haben keinen Kontakt mehr zu ihrem Bruder und ihren Eltern.
Die in Lustenau geborene 20-Jährige sagte, sie habe nicht mit der Ehrenmord-Drohung ihres Bruders gerechnet. Sie sei islamischen Glaubens, habe aber kein Problem damit, einen katholischen Freund zu haben. Das sei doch keine Schande für eine türkische Familie. Die türkische Kultur verharre mit ihrer Vorstellung von Ehre im 19. Jahrhundert. Die Tradition nehme keine Rücksicht auf ihr persönliches Wohlbefinden, sondern nur darauf, “was andere von mir wollen”, sagte die junge Frau schluchzend.
Ihre Eltern sahen beim Prozess zu. Er wundere sich angesichts der Vorkommnisse, dass ihr türkischer Vater eine Österreicherin geheiratet habe, merkte der Richter an. Ihre Mutter habe zum Islam konvertieren müssen, erklärte deren Tochter.
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