Der Rechtsanwalt Sandhage geriet wegen seiner Abmahntätigkeit ins Visier der Staatsanwaltschaft Berlin, die Anklage erhob. Dies berichtet das Branchenblog für Markenrecht Ecovis. Dessen Betreiber Harald Schleicher erfuhr laut eigenen Angaben von der Klage, weil er – neben anderen Personen – eine Vorladung als Zeuge erhielt.
Die Hauptverhandlung soll Mitte Februar stattfinden. Richtig übel wird es für den Anwalt, sollte das Gericht sogar eine gewerbsmäßige Erpressung erkennen. Das Strafgesetzbuch dazu: „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.“
Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, könnte dies weitreichende Folgen sowohl für Internetnutzer als auch für die Content- und Abmahnindustrie haben. Es wäre dann damit zu rechnen, dass sich einige bekannte Anwälte ein neues Geschäftsmodell überlegen müssten.
gulli
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