Hamm - Iranische Eheleute mit Lebensmittelpunkt in Deutschland können hierzulande nach iranischem Recht geschieden werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall zweier in Deutschland lebender Eheleute schiitischen Glaubens beschlossen (Az. 4 UF 172/12).
Das OLG befand, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen seien die deutschen Gerichte zuständig, weil beide Eheleute ihren Aufenthaltsort in Deutschland hätten. In der Sache sei iranisches Scheidungsrecht anzuwenden - dies ergebe sich aus einem weiter gültigen Staatsvertrag aus dem Jahr 1929.
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