Monday, July 29, 2013

Zweierlei Volksverhetzung in Deutschland

Der Betreiber eines deutschen Weblogs freut sich, dass er vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen wurde. Der beanstandete Artikel war ein mit der Forderung “Freiheit für Horst Mahler” bebilderter Post, der sich freudig mit der Aussicht, dass Holocaustleugnung bald nicht mehr strafbar sei, befasste. Der Blogger resümiert:
Ich konnte dem Staatswalt hier zum Vorwurf machen, mich irrtümlich als Autor des Beitrages bezeichnet und den betreffenden, zu einem (Vor-)Urteil missbrauchten Text gar nicht geprüft/gelesen zu haben – was auch für den Richter galt – den ich bat, den Artikel doch wirklich einmal zu lesen.
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Hierauf erhielt der Staatsanwalt (türkischer Abstammung, freundliche Art) das Wort und bot nach Verlesung der Anklage unvermittelt an, den Vorwurf der Volksverhetzung fallenzulassen, wenn ich mich im Gegenzug dazu bereit erkläre, auf meine eingezogene Festplatte zu verzichten (dem Staat Kosten zu sparen).
Der Betreiber eines anderen Weblogs freut sich weniger. Er muss in Kürze bei der Essener Staatsanwaltschaft auf der Matte stehen, weil er die Ereignisse in Srebrenica nicht als Völkermord bezeichnen mag, und sich damit u.a. in der guten Gesellschaft eines John Bolton befindet. Hinter dieser Anzeige stecken wohl ein nazi-kompatibler Ethnoverein und eine sozialdemokratische schweizer Nationalrätin, also eine Angehörige jener Partei, die die widerlichsten schweizer Antisemiten beherbergt. Sie haben es wohl schon erraten: Der Anzeigte ist der Betreiber des Blogs Jihad Watch Deutschland  und der Termin bei Gericht findet am 9.8. in der Zweigertstrasse 56 um 11 Uhr in Essen statt (Raum 205).
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