12. Mai 2012: Ein Rollkommando überfällt einen Stand der Pro-Israel-Initiative „never again“ in der Siegener Bahnhofstraße. Die schwarz gekleideten Vermummten reißen Tische um, beschädigen den Pavillon und werfen Infomaterial herunter. Ebenso blitzartig, wie sie gekommen sind, verschwinden sie wieder. Es bleiben ein verwüsteter Stand und eine Frau mit schweren Prellungen am Bein, die dadurch später monatelang arbeitsunfähig sein wird. Erst kurz vor dem Prozess, sagt Initiativensprecher Roger Bückert, habe sie wieder ohne Krücken laufen können.
Anfangs ist von fünf Tätern die Rede, dann vier, wie viele es in Wirklichkeit waren, weiß man nicht. Einer der Täter wird schnell gefasst. Er ist ein junger Mann aus dem rechtsextremen Spektrum Siegens, einer von den „Freien Nationalisten“. In der elftägigen Untersuchungshaft nennt er Mittäter, einen inzwischen stadtbekannten Schläger und einen weiteren Rechtsradikalen, der ebenfalls immer wieder auf einschlägigen Demonstrationen auftaucht. Der Vorwurf der Staatsgewalt hört sich gewaltig an: Landfriedensbruch, Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Alle drei Rechtsradikale sitzen am 5. September auf der Anklagebank im Saal 183 des Siegener Landgerichts, während draußen auf dem Flur ein Dutzend Zeugen auf Vernehmung durch Richter Kolb wartet. Im Zuschauerraum sitzt der ebenfalls szenebekannte Bruder eines Angeklagten direkt neben dem örtlichen VVN-BDA-Vertreter (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten). Der Bruder muss sich selber gerade gemeinsam mit 25 anderen Neonazis wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und weiteren Delikten vor dem Koblenzer Landgericht verantworten.
Keine Körperverletzung
Doch die juristische Abarbeitung des Siegener Rollkommando-Überfalls verläuft verblüffend. Zunächst werden die Angeklagten zur Person vernommen, und dann lädt Richter Kolb seine beiden Schöffen, den Staatsanwalt und die Verteidiger zu einem so genannten Rechtsgespräch ins Richterzimmer. Hier wird nach einer Stunde Einigkeit erzielt. Der Vorwurf der Körperverletzung entfällt, weil die Täter ja vermummt waren, und man so keinem der drei Angeklagten die Körperverletzung direkt zuordnen könnte. Es bleibt der Vorwurf der Sachbeschädigung. Auch der Rechtsradikale mit den meisten einschlägigen Vorstrafen darf sich aus dem Verfahren verabschieden. Erst vor wenigen Tagen ist er wegen einer anderen einschlägigen Prügelei zu einem halben Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, zwei weitere offene Bewährungsstrafen kommen hinzu. Da falle eine Sachbeschädigung nicht mehr ins Gewicht, argumentiert das Gericht.Von den zwei verbleibenden Angeklagten ist einer geständig. Sein Verteidiger, ein erfahrener Siegener Rechtsanwalt, verweist darauf, dass der junge Mann inzwischen im Aussteigerprogramm sitzt. Sein Urteil zeichnet sich ab, ebenso wie das des zweiten Angeklagten, der ganz offensichtlich weiter fest in der rechten Szene verankert ist. Man habe den Stand spontan verwüsten wollen, gibt er freimütig zu, aber niemanden verletzen. Auf die ebenso schlichte wie berechtigte Frage einer Schöffin, ob man denn die Auseinandersetzung nicht verbal hätte führen können, antwortet er, er sei halt niemand, „der superintelligent argumentieren kann“. Und Demonstrationen würden seinem Umfeld eben regelmäßig verboten.
Grober Unfug?
Dann hat sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens, seinen Auftritt. Dr. Clemens ist privat als Aktivist und Redner bei diversen rechtsradikalen Vereinigungen auffällig geworden. Im Saal 183 versucht er, auch den verbliebenen Vorwurf der Sachbeschädigung zu kippen. Schließlich habe die Initiative ihren Schaden von 200 Euro überhaupt nicht dokumentiert. Fragen zum politischen Hintergrund des jungen Angeklagten belegt er mit dem Etikett der Gesinnungsjustiz. Die Gesinnung dürfe nicht zu härteren Urteilen führen, und im Übrigen sei das eine Steilvorlage für ein Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm. Den Überfall selber rückt er in den Bereich des groben Unfugs, der juristisch nicht relevant sei.Jetzt platzt dem Gericht erkennbar der Kragen. Immerhin hatte man erwartet, nach dem Rechtsgespräch eine Einigung erzielt zu haben. Und spricht das Urteil gegen den einen Angeklagten, zur Aburteilung des zweiten werden die Zeugen erneut geladen.
Derselbe Saal, zwei Wochen später am vergangenen Montag:
Auch hier provoziert Rechtsanwalt Dr. Clemens. Die vier in der Bahnhofstraße zerstörten Tische und der Pavillon: ob denn belegt werden könne, dass die Sachen tatsächlich kaputtgegangen seien, und ob denn die Dinge steuerrechtlich nicht schon auf Null abgeschrieben seien, so dass überhaupt kein Schaden entstanden sei? Ob die Initiative ein Verein sei oder ein Zusammenschluss, und wer die Tische wann gekauft habe? Er bitte um ein weises Urteil, das nach seiner Meinung maximal bei fünfzehn Tagessätzen liegen dürfe. Damit sei auch nicht mit einer Berufung gegen das Urteil zu rechnen. An der Prozessverzögerung trage im Übrigen der Staatsanwalt Schuld, und er selber keineswegs.
Das Gericht nimmt nach kurzer Beratung eine mögliche Berufung in Kauf und verurteilt den jungen Rechtsradikalen, einen gelernten Schlosser, zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro. „Unter den engen rechtlichen Voraussetzungen mag das Urteil in Ordnung sein“, sagt Initiativensprecher Roger Bückert, ein bedächtiger und zurückhaltender Mann. Wenn man aber alles in einem Zusammenhang betrachte, „dann kann man einfach nicht zufrieden sein“. Was bleibt, ist das ungute Gefühl, dass Stände der Israel-Initiative auch künftig unter Polizeischutz stattfinden müssen, um weiteren „groben Unfug“ zu vermeiden.
Von Raimund Hellwig via INN
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