Der Richter schickte Hakan K. (25, bereits vorbestraft wegen einer anderen Vergewaltigung) für vier Jahre und dessen Freund Güney A. (23) für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter.
Die Vergewaltiger müssen 8.100 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer bezahlen. K. muss zudem noch eine Reststraße von einem Jahr und 10 Monaten absitzen - wegen einer früheren Vergewaltigung.
Gelogen haben die beiden vor Gericht auch noch. Zunächst hatten sie im Prozess behauptet, ihr 18 jähriges Opfer hätte alles freiwillig mitgemacht. Dann gestanden beide vor Gericht die Tat ein.
Güney A. vor Gericht: „Es war nicht in ihrem Sinne und wir haben trotzdem weitergemacht." Sein Kumpel Hakan K.: „Wir wollten nicht als Schlappschwänze dastehen."
Als Schlappschwänze stehen nun die Richter da, die solch milde Urteile fällen. Im Nachbarland ginge der Prozess ganz anders aus. Bei solchen Tatbeständen würde die Schweiz beide Verbrecher in die Türkei abschieben. Aber das wäre in Deutschland undenkbar.
Bei solchen Urteilen fragt man sich, warum Justitia in der rechten Hand ein Schwert hat.
ibtimes
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