Tuesday, October 15, 2013

Geldstrafe für Krafts Ex-Staatssekretärin

Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hat einen Strafbefehl gegen die entlassene nordrhein-westfälische Integrations-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin erlassen. Sie muss demnach 30 Tagessätze à 200 Euro (insgesamt 6.000 Euro) zahlen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Beihilfe zum Betrug in ihrer früheren Beschäftigung als Geschäftsführerin einer Moschee-Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh. Wenn die türkischstämmige Deutsche innerhalb von zwei Wochen keine Einwände gegen die Strafe erhebt, wird der Strafbefehl wirksam. Dann gilt Kaykin nach Angaben des Landgerichts Duisburg nicht als vorbestraft. Ihr Vergehen würde in keinem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Es gilt als wenig wahrscheinlich, dass Kaykin sich gegen den Strafbefehl wehrt, weil es dann zu einem Gerichtsprozess kommen würde.Die Vorwürfe waren seit Längerem bekannt, doch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte mit einer Entlassung gewartet, solange es sich um einen Verdacht handelte und bei Kaykin die Unschuldsvermutung beachtet. Nach dem förmlichen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Strafbefehl Anfang September kam Kraft nicht mehr umhin, Anfang September ihrem Landeskabinett eine Entlassung Kaykins vorzuschlagen, dem entsprochen wurde. Die CDU- und FDP-Opposition kritisieren, das Kraft zu lange an Kaykin festgehalten habe. Die Staatssekretärin habe mit der Rückzahlung ihre Schuld bereits viel früher eingestanden. "Im April 2012 hat Frau Kaykin den Sozialbetrug durch Nachzahlung eingeräumt. Warum haben Ministerpräsidentin Kraft und der Minister damals, vor anderthalb Jahren, nicht gehandelt", kritisierten vor einigen Wochen die CDU-Landtagsabgeordneten Serap Güler und Peter Preuß. Dem Steuerzahler wäre "viel erspart geblieben". Kaykins politische Karriere ist mit der Entlassung jäh gestoppt, aber sie geht mit einem so genannten "goldenen Handschlag". Sie erhält bis einschließlich Dezember monatlich ihr Gehalt in Höhe von fast 11.500 Euro und hat drei Jahre Anspruch auf ein Übergangsgeld von rund 71 Prozent des bisherigen Verdienstes, wenn sie keine andere Tätigkeit aufnimmt. Sie wird zudem nach Angaben des NRW-Sozialministeriums in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im Fall Kaykin könnten Kosten von insgesamt mehr als 300.000 Euro entstehen.
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