Wednesday, November 13, 2013

Basler Muslime rufen zum heiligen Krieg auf

Vier bis fünf Männer im Kaftan und langen Bärten, deren Frauen in der Öffentlichkeit stets unsichtbar bleiben, stehen jeweils am ersten Samstag im Monat am Claraplatz und verteilen ­gratis Bücher für Allah und das Paradies. Es sind zum Beispiel Wegweiser zum Islam, eine Koranübersetzung ins Deutsche oder schöne Prosa über den Propheten «Muhammad», der soziale Gleichheit gepredigt haben soll, und deshalb in seinem Leben angefeindet worden ist. Alles deutschsprachige Schriftstücke und Papiere, die Lilo Roost-Vischer, Koordinationsverantwortliche für Religionsfragen und Leiterin des «Runden Tisches der Religionen», auf ihren Rundgängen erhalten konnte. Es handelt sich letztlich um Schriften, die «für lauter» befunden wurden und ins Bild des friedlichen ­Islam passen, das die Fachstelle für Integration und Diversität seit Jahren von den Basler Muslimen zeichnet. Was der «Islamische Zentralrat Schweiz» (IZRS) am Claraplatz in arabischer Sprache verteilt, zeigt das andere Gesicht hinter der friedlichen Maske des Islams – ein Wort, das Friede wie auch Unterwerfung bedeutet. Im arabischen Programm propagieren die Männer das finsterste Spätmittelalter zur Blütezeit der Inquisition. Doch das erwähnt bis heute kein Bericht aus dem Präsidialdepartement von Guy Morin. Die Basler Zeitung hat sich die Schriften, die am 2. November am Claraplatz an die Bevölkerung abgegeben wurden, besorgt und sie von Experten übersetzen lassen. Aufgefallen ist vor allem «Das Buch der vereinfachten Rechtswissenschaft». Ein paar Kostproben aus der modernen Auslegung und Interpretation des Korans und der Scharia: Auf Seite 365 steht, dass unverheiratete Personen, die Sex miteinander haben, mit 100 Peitschenhieben bestraft werden sollen und für ein Jahr aus ihrem aktuellen Lebensumfeld verbannt werden müssen. Stiehlt eine Person, gehört die Hand abgehackt in Übereinstimmung mit der Sure 5 Vers 38 aus dem Koran. Für bewaffnete Raubüberfalle sind die Strafen etwas härter. Abgestuft nach Schweregrad ist «Tod» bis «Tod durch Kreuzigung» vorgesehen. Seite 373 handelt dann von der Bestrafung von Personen, die Alkohol trinken. Sie müssen mindestens 40 Peitschenhiebe erdulden. Je nach Entscheid des Imams sind aber bis zu 80 Schläge vorgesehen. Möglicherweise kennen die Basler Muslime, die das Buch unter der arabisch sprechenden Bevölkerung verteilen, den Inhalt nicht. Alle am Claraplatz Anwesenden sagten gegenüber der BaZ, sie verstünden kein Arabisch. Allerdings sei es ein gutes Buch, sonst würde man es am Stand nicht verteilen. Starker Tobak, was die Menschenrechte angeht, sind die Sanktionen, die sogenannten Abtrünnigen und Zweiflern drohen. Sie sind im Teilkapitel «Strafen bei Apostasie» zusammengefasst. Es erklärt auch die Feststellung, die die Boulevard-Zeitung «Blick» in den letzten Tagen über Konvertiten machte: «Es konvertieren kaum Muslime zum Christentum.» Der Text im Buch sagt schlicht: Ändert einer seinen Glauben (weg vom Islam), dann töte ihn. Ein Abtrünniger habe drei Tage Zeit zu bereuen und erhalte die Möglichkeit, zum Islam zurückzukehren. Andernfalls muss er oder sie getötet werden. Die Sanktion zu verhängen ist dem Imam oder seinem Stellvertreter vorbehalten. In der strengen Auslegung des Islams, wie sie in Iran, in Teilen Pakistans oder in Saudiarabien praktiziert wird, gerät man schnell als Abtrünniger in Verdacht. Laut einer Liste, die auf Seite 384 gefunden wird, ist bereits abtrünnig, wer das Gesetz eines anderen Landes akzeptiert, wer seinen Zweifeln am Koran Ausdruck verleiht und wer sich nicht an das Gesetz Mohammeds, die Scharia, hält. Inwiefern leben die bärtigen Männer vom Claraplatz hier in der Schweiz nach ihren Strafgesetzen? Würden sie ihre Kinder oder Frauen umbringen? Auf die Frage, was passiere, wenn eine seiner Töchter zum Christentum konvertieren würde, sagte ein dort anwesender Vater von fünf Töchtern: «Dann ist sie nicht mehr meine Tochter.» Jedenfalls tun sich diese Muslime schwer, in der Schweiz nach dem «Willen Allahs» zu leben, ohne entweder mit ihrem oder dem Schweizerischen Gesetz in Konflikt zu geraten. Das zeigen Fotos von Aushängen, die in der König- Faisal-Moschee an der Friedensgasse 18 bei einer öffentlichen Moscheeführung gemacht wurden. Die an die Wand gepinnten Plakate in arabischer Sprache, die aus Saudiarabien stammen dürften, wurden im Stil von Frequently Asked Questions (FAQ) – Antworten auf häufige Fragen – abgefasst. Auffallend ist, in welcher Selbstverständlichkeit despektierlich über die Schweizer geschrieben wird: «Ist es Muslimen erlaubt, mit Kuffar (abschätziges Wort für Ungläubige) Freundschaft zu pflegen oder ihnen zu helfen? Die Antwort: «Nein, es ist ihnen nicht erlaubt.» Belegt wird es aus Hadithen wie dem folgenden: «Alle Angehörigen von so und so sind nicht meine Freunde, weil sie zu den Kuffar gehören», sowie aus dem Koran: «O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht Juden und Christen zu Freunden» (Al Ma'ida Sure 5 Vers 51). Die Gläubigen, die zum Freitagsgebet in die Moschee an der Friedensgasse gehen, beschäftigt auch, ob es erlaubt sei, die Bürger in nichtislamischen Ländern zu bestehlen, «weil sie Kuffar sind?» Die Antwort auf dem Plakat an der Friedensgasse 18: Es gibt das «Haus des Unglaubens» (Dar Al-Kufr). Dort gelten die Gesetze der Ungläubigen. In denjenigen Ländern, die in Verhandlung mit Muslimen stehen oder neutral sind, sei es nicht erlaubt zu stehlen und die Bürger zu töten. In Ländern, die im Kriegszustand mit den Muslimen sind und daher als «Haus des Kriegs» (Dar Al-Harb) bezeichnet werden, sei es erlaubt zu töten oder zu stehlen. In vielen Internetforen wurde die Schweiz wegen der Minarett-Initiative als «Dar Al-Harb» angesehen. Man mag «Das Buch der vereinfachten Rechtswissenschaft» für einen «Ausrutscher» des IZRS halten. Es ist aber nicht das einzige, das am Claraplatz zur Intoleranz im Umgang mit dem westlichen «Kuffar» aufruft. Auch das Buch «Der vereinfachte Kommentar» enthält zahlreiche Anregungen zu extremer Gewalt und religiösem Hass und explizite Aufrufe, Juden und Christen zu töten (Seite 191) und ihnen ihr Geld wegzunehmen – basierend auf der Interpretation gewisser Verse aus dem Koran. Die Herkunft der am Claraplatz verteilten Bücher wird in Basel systematisch vertuscht. Weder die Autoren noch der verantwortliche Verlag ist in der in Basel verteilten Version der «Rechtswissenschaft» aufgeführt. Sämtliche Hinweise auf saudische religiöse Organisationen sind vom IZRS konsequent entfernt worden. Es prangt dafür ein grüner Stempel des muslimischen Vereins. Wer aber die arabische Version im Internet zu suchen imstande ist, findet heraus, dass für die Publikation der «King Fahd Glorious Quran Printing Complex» verantwortlich zeichnet und das Buch unter der Aufsicht des saudischen Ministeriums für islamische Stiftungen und Angelegenheiten der Rechtsleitung steht. Ist das alles Lilo Roost-Vischer, die angeblich engen Kontakt mit den Muslimen pflegt, entgangen? Die BaZ hat ihr dazu am Montag schriftlich vier Fragen gestellt. Das Mail bliebt unbeantwortet. Auf Nachfrage stellte die Sprecherin des Präsidialdepartements die Beantwortung der Fragen für später in Aussicht. Als die Muslime am 4. Dezember 2009 vor dem Rathaus gegen das Minarettverbot demonstrierten, organisiert durch Cem Karatekin, Präsident der Basler Muslim Kommission, wehte die schwarze Flagge über dem Marktplatz mit der Inschrift «Es gibt keinen Gott ausser Allah, und Mohammed ist sein Prophet». Wichtiger als das religiöse Bekenntnis auf der Fahne war die Farbe des Stofftuchs: Während die weisse oder grüne Fahne ein Staatsterritorium markiert, ist die schwarze Flagge der Aufruf zum Jihad – zum heiligen Krieg gegen die Schweiz. Sie wehte in Basel.
bazonline

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