Saturday, November 09, 2013

Islamisches Recht in Bochum: Sechsfacher polygamer Vater misshandelte seine zweite Ehefrau

Wegen versuchten Schwangerschaftsabbruches ist ein arbeitsloser Mann (36) aus Essen vom Bochumer Strafgericht zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Der Mann lebte in einer höchst ungewöhnlichen Dreiecksbeziehung.Der sechsfache Vater (36) hatte eine seiner zwei Partnerinnen (31, 33) mehrfach massiv geschlagen, unter anderem um ihre von ihm selbst verursachte Schwangerschaft zu beenden. Deshalb wurde er auch verurteilt (1400 Euro Geldstrafe). Im Prozess kam aber überraschend heraus, dass das Opfer sich – obwohl esselbst Anzeige erstattet und ein gerichtliches Näherungsverbot (50 Meter) erwirkt hatte – schon wieder und erst vor kurzem mit dem Mann ein weiteres Kind gezeugt haben soll. Der Angeklagte ist – nach islamischem Recht – mit der Mutter seiner fünf Kinder verheiratet. Gleichzeitig hatte er aber auch, nach demselben Recht, wie er sagte, die 31-jährige Bochumerin geheiratet. Ihrer Aussage zufolge fand die Hochzeit in einem Schnellrestaurant in der Nähe des Bochumer Hauptbahnhofs statt. „Ich war total verliebt, weil er richtig lieb zu mir war.“ Sie wusste damals auch von seiner Familie und hatte wohl gehofft, dass er sich nur für sie entscheidet. Doch diese Hoffnung wurde enttäuscht.Als der 36-Jährige von ihr erfuhr, dass auch sie ein Kind von ihm erwartet, rastete er aus. In der Anklage waren so viele Gewalttätigkeiten des Mannes gegenüber der Bochumerin zwischen Ende 2012 und Februar 2013 aufgelistet, dass zunächst eine Haftstrafe im Raum stand.Vom Abschneiden der Haare mit einem Messer ist in der Anklageschrift die Rede, vom Schlagen und Treten in den Bauch mit dem Ziel, das Baby „wegzumachen“, vom Schlagen des Kopfes gegen eine Badezimmerwand, von Ohrfeigen mit der Folge einer „traumatischen Trommelfellperforation“ – und einigen Hässlichkeiten mehr. Manches davon war jetzt vor dem Schöffengericht nicht mehr sicher nachweisbar. Dennoch blieben im Urteil zwei Schläge in den Unterleib („versuchter Schwangerschaftsabbruch“, das ungeborene Kind überlebte) und mehrere Schläge auf die Ohren übrig. Die Strafe lautete nun auf die 140 Tagessätze zu zehn Euro.
derwesten

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