Tuesday, December 17, 2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt es Türken den Völkermord an den Armeniern zu leugnen, wg. Meinungsfreiheit

Islamkritik beibt aber weiterhin verboten !
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz wegen eines Verstosses gegen ein fundamentales Menschenrecht. Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Dogu Perinçek hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Dafür wurde er von der Waadtländer Justiz wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Perinçek rekurierte gegen den Entscheid, erlitt jedoch vor dem Bundesgericht eine Niederlage. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Perinçek reichte gegen das Urteil des Bundesgerichts eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Dieser entschied nun Entschied, dass die Schweiz mit ihren Urteil das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.

dailytalk.ch

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