Saturday, January 11, 2014

Islamistische "Gangsta-Rapper" in Graz verurteilt

Zornig gestikulierend stapft der junge Angeklagte aus dem Gerichtssaal: "So viel zur Freiheit der Demokratie." Elf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe hatte ihm Richterin Elisabeth Juschitz aufgebrummt. Sein Freund und Musikerkollege, mit dem er drei "Gangsta-Rap"-Videos produziert hatte, fasste sechs Monate auf Bewährung plus Geldstrafe aus. Die Grazer Richterin war in der Substanz der Argumentationslinie der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das, was die zwei Grazer Rapper, beide Österreicher mit türkischen bzw. ägyptischen Wurzeln, im Internet abgeliefert hätten, sei verhetzend und rufe zu strafbaren Handlungen und Terrorismus auf. Beide Angeklagten, die beteuerten, "keine Rassisten" zu sein, weigerten sich, auf Fragen des Gerichtes zu antworten. Staatsanwalt Johannes Winklhofer verpackte sein Plädoyer in eine allgemeine Warnung vor radikalen islamistischen Strömungen in Österreich. "Wir können nicht dulden, dass hier zum Krieg gegen Juden aufgefordert wird", sagte Winklhofer. Die zwei Männer - beide Mitte 20 - sind vorbestraft. Drogenhandel, illegaler Waffenbesitz und Körperverletzung. Der Hauptangeklagte saß knapp ein Jahr in Haft und kam vorzeitig frei. Kaum heraußen, habe er die Staatsanwältin auf Facebook mit den Worten "2012 wird abgerechnet" bedroht, sagte Winklhofer. Der Vater spendierte etliche Tausend Euro, damit der Sohn nach der Haft wieder auf die Beine kommt. Mit dem Geld produziert dieser jene Videos, für die er nun erstinstanzlich verurteilt wurde. In den Clips würden Drogenhandel und der Dschihad verherrlicht, sagte Winklhofer. Der Hauptangeklagte - Sohn eines bekannten Grazer Arztes - habe die Videos auf Youtube gestellt. "An alle Brüder" habe es auf bisher 150.000 Zugriffe gebracht. In den Filmen und den damit verbundenen Facebook-Eintragungen sei purer "Judenhass" zu finden. "Wie bei den Nazis", sagte Winklhofer, "das letzte Mal ist das im Nationalsozialismus geschehen. Das Zielpublikum sind junge Leute. Das sind nicht nur Gangsta-Rapper, das sind Politiker. Diese politische Dimension darzustellen ist enorm wichtig und das darf nicht verharmlost werden." Es handle sich hier um "Islamisten" mit familiären Verbindungen zur Moslembruderschaft, die die ideologische Grundlage für ihr Handeln böten. Die Frage, ob die Musik Kunst darstelle, sei unerheblich, argumentierte Winklhofer. Soweit stimmte auch die Verteidigung zu. Die Kunstfrage stelle sich nicht, wohl aber die Frage der Meinungsfreiheit. Verteidiger Gerald Ruhri entgegnete, es gehe um das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. In den Liedern würden zwar "provokante Themen" durchaus überzeichnet angesprochen, aber genau davon lebe ja der Rap. Sein Mandant habe mit den Songs auch seine Biografie, seine Zeit im Gefängnis aufgearbeitet. Wichtig sei aber die politische Dimension: "Kann und darf ich das? Darf man in Österreich sagen; Ich hasse Israel? Er sagte ja nicht, ich hasse die Juden." Es gehe um die Garantie des Staates, auch drastisch formulieren zu dürfen. Die Richterin war anderer Meinung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beriefen gegen das Urteil.
derstandard

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