Thursday, March 13, 2014

Schweiz: St. Galler Bildungsdepartement stützt Kopftuchverbot an Schule

Ein Schülerin aus St. Margrethen SG darf künftig nicht mehr mit dem Kopftuch die Schule besuchen. Das St. Galler Bildungsdepartement hat einen Rekurs gegen eine Verfügung des Schulrates abgewiesen, mit der dem Mädchen das Trages des Kopftuches im Unterricht verboten worden war. Dies teilte die Behörde am Donnerstag, 13. März, mit. Vorerst darf das Mädchen aber weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Der Entscheid kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Schulordnung in St. Margrethen enthält ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot. Im Rekursverfahren sei zu beurteilen gewesen, ob sich dieses Verbot im konkreten Fall mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit verträgt, heisst es in der Mitteilung des Bildungsdepartementes weiter. Die Behörde kam zum Schluss, dass die Gemeinde St. Margrethen das Verbot im konkreten Fall durchsetzen darf. Die Schulgemeinde sei von Verfassungs wegen zur Rechtsetzung befugt. Mit der Schulordnung, die dem fakultativen Referendum unterstehe, könnten somit grundsätzlich auch Grundrechte eingeschränkt werden. Die Behörde ist der Ansicht, ein in der Schulordnung verankertes allgemeines Kopfbedeckungsverbot könne zu einem geordneten, ungestörten Schulbetrieb beitragen. Zudem würde Eltern und Kindern «im öffentlichen Raum 'Schule'» mehr Kompromissbereitschaft abverlangt als auf der Strasse. Das Bildungsdepartement wertete das öffentliche Interesse am Nichttragen des Kopftuches höher als das private Interesse am Tragen des Kopftuches, das grundsätzlich der Religionsfreiheit untersteht. Die «Symbolik des Kopftuchs» decke sich «nicht ausschliesslich mit dem religiösen Bezug» und weise rechtsstaatlich problematische Aspekte auf. «In diesem Zusammenhang bekunden die Eltern eine fundamentalistische Gesinnung und stellen ihr Religions- und Rechtsverständnis erklärtermassen über die Schweizer Rechtsordnung», so die Mitteilung. Es bestünden ausserdem Anzeichen, dass das Mädchen das Kopftuch «nicht aus voller eigener Überzeugung» trage. Der Entscheid kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Bis zur Rechtskraft darf das Mädchen das Kopftuch weiterhin im Unterricht tragen. Dies sei ihm vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts vorsorglich erlaubt worden. Die Familie stand Anfang März bereits vor einem Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal. Dieser hat im Streit, ob die Tochter an der Schule ein Kopftuch tragen dürfe, zugunsten der Eltern entschieden. Die Familie habe sich zu Recht auf dei Religionsfreiheit berufen. Für den Freispruch mitentscheidend war laut einer Meldung der Nachrichtenagentur SDA (13. März) auch, dass die Eltern das Kopftuchverbot mit einem Rekurs anfochten. Sollte das Kopftuchverbot in der Schweiz gerichtlich bestätigt werden, würde die Sache anders aussehen, sagte der Richter demnach. Die Familie steht mit den Schulbehörden seit Jahren im Konflikt. Nebst dem Kopftuch sind weitere strittige Punkte die Teilnahme am Schwimmunterricht und an Schullagern.
kipa-apic

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