Wednesday, December 10, 2014

Sklavenhalter fragen – der IS antwortet

Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat eine Art Handbuch herausgegeben, welches den Kämpfern Anleitungen gibt, wie sie mit ihren jesidischen Sklavinnen umzugehen haben.
Die Dschihadisten hatten bereits vor einigen Wochen offen zugegeben, jesidische Frauen und Mädchen systematisch zu entführen und als Sex-Sklavinnen zu halten. «Die Versklavung der Familien der Ungläubigen und die Praxis, ihre Frauen als Konkubinen zu halten» sei «ein fester Aspekt des Islamischen Gesetzes», hatten die IS-Terroristen in ihrer Propaganda-Zeitschrift Dabiq angegeben.
Viele Fragen – und genau so viele Horror-Antworten
Nun hat der Fatwa-Beirat – die Auskunftsstelle für rechtliche und religiöse Fragen – des IS die Grundregeln zusammengefasst, die jeder Kämpfer bei der Sklavinnen-Haltung zu beachten hat. Wie «Daily Beast» berichtet, stellten die Gelehrten ein Kompendium von häufig gestellten Fragen zusammen. Hier die brisantesten sieben:
Frage 1: Darf jede ungläubige Frau zur Sklavin genommen werden?
«Die Gelehrten sind sich einig, dass alle ungläubigen Frauen zu Sklavinnen gemacht werden dürfen. (Anm. d. Red.: Zu dieser Gruppe gehören auch Jüdinnen und Christinnen). Die Gelehrten sind jedoch der Meinung, dass abtrünnige Frauen nicht versklavt werden sollten. Wir, der IS, akzeptieren diese Entscheidung.»
Frage 2: Darf man mit einer Sklavin Sex haben?
«Ja. Allah der Allmächtige sagte: ‹Erfolgreich sind die Gläubigen, die ihre Keuschheit bewahren, ausser von ihren Frauen oder ihren Gefangenen und Sklaven, auf die sie ein Recht besitzen, denn dann sind sie frei von Schuld ...›.»
Frage 3: Ist es zulässig, Geschlechtsverkehr mit einer Frau in Gefangenschaft zu haben, unmittelbar nachdem sie in Besitz genommen worden ist?
«Wenn sie noch Jungfrau ist, darf ihr Meister gleich nach der Inbesitznahme mit ihr Sex haben. Ist sie aber keine Jungfrau, muss ihre Gebärmutter zuerst purifiziert werden.»
Frage 4: Darf man eine Mutter durch Kauf oder Verkauf von ihrem Kind trennen?
«Nein, eine Mutter darf man von ihren Kindern vor der Pubertät nicht trennen, weder durch Kauf oder Verkauf. Es ist aber erlaubt, Mutter und Kinder zu trennen, wenn Letztere erwachsen werden.»
Frage 5: Darf man Sex mit einer Sklavin haben, die nicht die Pubertät erreicht hat?
«Geschlechtsverkehr mit der Sklavin vor der Pubertät ist erlaubt, wenn sie dafür bereit ist. Sollte sie jedoch nicht bereit dafür sein, kann man sie auch ohne Beischlaf geniessen.»
Frage 6: Können zwei Schwestern zu Sklavinnen gemacht werden?
Es ist erlaubt, zwei Schwestern als Sklavinnen zu halten. Das darf auch eine Sklavin und ihre Tante sein (entweder die Schwester ihrer Mutter oder die ihres Vaters). Der Geschlechtsverkehr mit beiden ist jedoch nicht erlaubt.»
Frage 7: Darf man eine Sklavin schlagen?
«Eine Sklavin darf aus disziplinarischen Gründen geschlagen werden. Verboten ist es allerdings, eine Sklavin zu foltern. Auch nicht erlaubt ist, eine Sklavin zu schlagen, um damit die eigene Lust zu befriedigen. Darüber hinaus ist es verboten, die Sklavinnen ins Gesicht zu schlagen.»
 20min.ch

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